Niederlage für Booking.com: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Bestpreisklauseln des Konzerns gegen das Kartellverbot verstoßen. Das steckt dahinter.Hintergrund des Streits ist, ob Portale wie Booking.com, HRS und Expedia Bestpreisklauseln anwenden dürfen. Diese Klauseln untersagen es den Hotels, Zimmer über eigene Kanäle günstiger anzubieten als über die Buchungsplattformen. Sowohl ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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