Mit Spannung wurde dieses Urteil erwartet: Im Streit um sogenannte Bestpreisklauseln bei der Buchung von Hotelzimmern hat Booking.com eine Niederlage vor dem höchsten europäischen Gericht kassiert. Hintergrund sind mehrere, längere rechtliche Auseinsetzungen in Deutschland und Holland. Die Booking-Aktie kann vorbörslich dennoch zulegen. Bestpreisklauseln seien nicht von vornherein vom Kartellverbot ausgenommen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) und stärkte damit vielen Hotels den Rücken. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2024 Der Aktionär