Potsdam (ots) -
Die Juristin Juliane Schütt (49) bleibt Mitglied im Verwaltungsrat des rbb. Ein Beschlussvorschlag zur Abberufung aus dem Gremium fand auf der heutigen Sitzung (19.09.24) des rbb-Rundfunkrats in Potsdam keine Mehrheit. Hintergrund des Antrags war der Verdacht einer Interessenkollision, die geeignet schien, Zweifel an der unparteiischen Erfüllung ihrer Aufgaben als Verwaltungsrätin zu rechtfertigen.
Oliver Bürgel, Vorsitzender des rbb-Rundfunkrates, sagte nach der nicht-öffentlichen Beratung und Abstimmung des Antrags: "Es ist gut, dass wir hier Klarheit haben. Der Rundfunkrat hat sich gegen die Abberufung von Juliane Schütt entschieden. Für Rundfunk- und Verwaltungsrat, aber auch für Juliane Schütt selbst, endet so ein belastender Zustand. Mein Dank gilt allen Kolleginnen und Kollegen der beiden Aufsichtsgremien, insbesondere Juliane Schütt, die sich konstruktiv der Situation angenommen haben."
Der Rundfunkrat ist eines der beiden Kontrollorgane des rbb. Er überwacht die Einhaltung des im rbb-Staatsvertrag festgelegten Auftrages und berät die Intendantin in allgemeinen Angebotsangelegenheiten. Zu seinen Aufgaben zählt u.a. die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats und auch deren Abberufung aus wichtigem Grund, z. B. wegen grober Pflichtverletzung oder Vertrauensverlust. (§ 21 Abs. 2 Nr. 1 rbb Staatsvertrag)
Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung der Intendantin vor allem im Hinblick auf finanzielle Entscheidungen.
Juliane Schütt gehört dem Gremium seit April 2023 an.
Pressekontakt:
rbb-Rundfunkrat
E-Mail: gremiengeschaeftsstelle@rbb-online.de
Original-Content von: rbb - Rundfunk Berlin-Brandenburg, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/51580/5868547
Die Juristin Juliane Schütt (49) bleibt Mitglied im Verwaltungsrat des rbb. Ein Beschlussvorschlag zur Abberufung aus dem Gremium fand auf der heutigen Sitzung (19.09.24) des rbb-Rundfunkrats in Potsdam keine Mehrheit. Hintergrund des Antrags war der Verdacht einer Interessenkollision, die geeignet schien, Zweifel an der unparteiischen Erfüllung ihrer Aufgaben als Verwaltungsrätin zu rechtfertigen.
Oliver Bürgel, Vorsitzender des rbb-Rundfunkrates, sagte nach der nicht-öffentlichen Beratung und Abstimmung des Antrags: "Es ist gut, dass wir hier Klarheit haben. Der Rundfunkrat hat sich gegen die Abberufung von Juliane Schütt entschieden. Für Rundfunk- und Verwaltungsrat, aber auch für Juliane Schütt selbst, endet so ein belastender Zustand. Mein Dank gilt allen Kolleginnen und Kollegen der beiden Aufsichtsgremien, insbesondere Juliane Schütt, die sich konstruktiv der Situation angenommen haben."
Der Rundfunkrat ist eines der beiden Kontrollorgane des rbb. Er überwacht die Einhaltung des im rbb-Staatsvertrag festgelegten Auftrages und berät die Intendantin in allgemeinen Angebotsangelegenheiten. Zu seinen Aufgaben zählt u.a. die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats und auch deren Abberufung aus wichtigem Grund, z. B. wegen grober Pflichtverletzung oder Vertrauensverlust. (§ 21 Abs. 2 Nr. 1 rbb Staatsvertrag)
Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung der Intendantin vor allem im Hinblick auf finanzielle Entscheidungen.
Juliane Schütt gehört dem Gremium seit April 2023 an.
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