Das Portal Booking.com sichert sich bei seinen Vermittlungen stets ein Stück vom Kuchen in Form einer Provision, woran erst einmal nichts auszusetzen ist. Mit der sogenannten Bestpreisklausel sollte in der Vergangenheit allerdings vermieden werden, dass Buchungen direkt bei einem Hotelbetreiber günstiger ausfallen. Dieser Praxis schob der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun einen Riegel vor.
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Die Richter kamen zu dem Schluss, dass Bestpreisklauseln nicht vom Kartellverbot ausgenommen seien und stärkte damit die Position von Hotelbetreibern. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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