Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in ihrer letzten Sitzung eine Abänderung der Verordnung über die Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien (Energieeffizienzverordnung, EEV) genehmigt. Mit den beschlossenen Anpassungen werden die Förderung der Wärmedämmung bestehender Bauten deutlich erhöht und die Fördersätze pro Bauteil vereinheitlicht.
Die Förderbeiträge für Wärmedämmung nach dem Energieeffizienzgesetz (EEG), welche in der EEV festgelegt sind, wurden seit 2008 nicht mehr angehoben. Gemäss Amt für Statistik ist der Baupreisindex Region Ostschweiz zwischen April 2008 und April 2024 um 20 Prozent angestiegen. Um einen deutlichen Anreiz und ein Signal für die Bauwilligen zu geben, werden die Förderbeiträge für Fenster und Aussenwände um rund 43 Prozent angehoben. Ziel der Regierung ist es, Private und Unternehmen zur raschen Sanierung von bestehenden Bauten mit Baujahr vor 1993 zu motivieren.
Neu werden die Bauteile gegen unbeheizte Räume und Erdreich (Decken, Innenwände, Böden) vom Land mit CHF 50.- pro m2 und Bauteile gegen Aussenklima (Wand, Boden aussen, Dach und Fenster sowie Türen) mit CHF 100.- pro m2 gefördert. Gemeinden fördern zusätzlich nach eigenen Vorgaben.
Die Wärmedämmung von bestehenden Bauten ist eine der wichtigsten Massnahmen um die Eigenversorgung besonders im Winterhalbjahr zu erhöhen. Die Erhöhung und Vereinheitlichung der Förderbeiträge sollen auch dazu führen, dass das Förderangebot einfacher kommuniziert die Beratungen vereinfacht werden können.
Die angepasste Verordnung tritt am 24. September 2024 in Kraft. Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind bei der Energiefachstelle des Amts für Volkswirtschaft (www.energiebuendel.li) erhältlich.
Pressekontakt:
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Katja Gey, Leiterin Amt für Volkswirtschaft
T +423 236 68 80
katja.gey.llv.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100923327
Die Regierung hat in ihrer letzten Sitzung eine Abänderung der Verordnung über die Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien (Energieeffizienzverordnung, EEV) genehmigt. Mit den beschlossenen Anpassungen werden die Förderung der Wärmedämmung bestehender Bauten deutlich erhöht und die Fördersätze pro Bauteil vereinheitlicht.
Die Förderbeiträge für Wärmedämmung nach dem Energieeffizienzgesetz (EEG), welche in der EEV festgelegt sind, wurden seit 2008 nicht mehr angehoben. Gemäss Amt für Statistik ist der Baupreisindex Region Ostschweiz zwischen April 2008 und April 2024 um 20 Prozent angestiegen. Um einen deutlichen Anreiz und ein Signal für die Bauwilligen zu geben, werden die Förderbeiträge für Fenster und Aussenwände um rund 43 Prozent angehoben. Ziel der Regierung ist es, Private und Unternehmen zur raschen Sanierung von bestehenden Bauten mit Baujahr vor 1993 zu motivieren.
Neu werden die Bauteile gegen unbeheizte Räume und Erdreich (Decken, Innenwände, Böden) vom Land mit CHF 50.- pro m2 und Bauteile gegen Aussenklima (Wand, Boden aussen, Dach und Fenster sowie Türen) mit CHF 100.- pro m2 gefördert. Gemeinden fördern zusätzlich nach eigenen Vorgaben.
Die Wärmedämmung von bestehenden Bauten ist eine der wichtigsten Massnahmen um die Eigenversorgung besonders im Winterhalbjahr zu erhöhen. Die Erhöhung und Vereinheitlichung der Förderbeiträge sollen auch dazu führen, dass das Förderangebot einfacher kommuniziert die Beratungen vereinfacht werden können.
Die angepasste Verordnung tritt am 24. September 2024 in Kraft. Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind bei der Energiefachstelle des Amts für Volkswirtschaft (www.energiebuendel.li) erhältlich.
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