Bern (ots) -
Der Schweizerische Städteverband ist enttäuscht über die abgeschlossene Revision des Umweltschutzgesetzes. Der Lärmschutz wird auf Kosten der Bautätigkeit aufgeweicht, die Lebensqualität der Stadtbevölkerung wird geopfert.
In Schweizer Städten braucht es dringend mehr Wohnraum. Das Parlament erhofft sich, mit einem aufgeweichten Lärmschutz eine raschere Innenverdichtung zu ermöglichen. In der zurzeit laufenden Herbstsession haben National- und Ständerat die letzten Differenzen bei der Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) bereinigt. Der Schweizerische Städteverband ist über das Resultat enttäuscht: Eine weitgehende Aufweichung des Lärmschutzes zugunsten der Wohnbautätigkeit, ohne den gesamten Stadtraum nachhaltig zu entwickeln, ist nicht zielführend, weil damit die Lebensqualität der Bevölkerung nicht mehr sichergestellt ist. Lärm schadet der Gesundheit und sorgt gemäss Bundesamt für Umwelt für 2,8 Milliarden Franken volkswirtschaftliche Kosten pro Jahr.
Der Städteverband setzte sich dafür ein, dass Bevölkerung und die Wirtschaft vor übermässigem Lärm geschützt werden, und dennoch die Bewilligungsfähigkeit von Bauprojekten erhöht wird. Deshalb hatte er die Reduktion an der Quelle des grössten Lärmverursachers, dem Strassenverkehr vorgeschlagen: Die Gemeinden sollten mehr Autonomie zur Einführung von Tempo 30 haben. Nur wenn die Verkehrs-, Raum- und Stadtplanung zusammengeführt wird, bleiben die Städte attraktiv. Das Parlament wollte davon nichts wissen.
Ebenso bachab schickten die Räte die eine städtetaugliche "Lüftungsfensterpraxis", nach der die Grenzwerte hätten eingehalten werden müssen, wenn in jedem Raum ein Fenster geöffnet ist. Stattdessen reicht es nun bereits für eine Baubewilligung, wenn eine kontrollierte Lüftung installiert wird und lediglich in einem Raum mit geöffnetem Fenster die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden oder ein Kühlsystem vorhanden ist. Eine solche Lösung trägt allerdings weder zur Stärkung des Stadtraums bei noch zu einer angenehmen Wohnqualität, die mit dem Öffnen von Fenstern verbunden ist. Eine qualitativ gute Stadtentwicklung - für Mensch, Wirtschaft und Umwelt - bleibt ohne attraktive öffentliche Räume auf der Strecke.
Pressekontakt:
Monika Litscher, Stv. Direktorin, monika.litscher@staedteverband.ch / 079 702 52 67
Benjamin Fröhlich, Leiter Kommunikation, benjamin.froehlich@staedteverband.ch / 031 356 32 44
Original-Content von: Schweizerischer Städteverband / Union des villes suisses, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100017932/100923421
Der Schweizerische Städteverband ist enttäuscht über die abgeschlossene Revision des Umweltschutzgesetzes. Der Lärmschutz wird auf Kosten der Bautätigkeit aufgeweicht, die Lebensqualität der Stadtbevölkerung wird geopfert.
In Schweizer Städten braucht es dringend mehr Wohnraum. Das Parlament erhofft sich, mit einem aufgeweichten Lärmschutz eine raschere Innenverdichtung zu ermöglichen. In der zurzeit laufenden Herbstsession haben National- und Ständerat die letzten Differenzen bei der Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) bereinigt. Der Schweizerische Städteverband ist über das Resultat enttäuscht: Eine weitgehende Aufweichung des Lärmschutzes zugunsten der Wohnbautätigkeit, ohne den gesamten Stadtraum nachhaltig zu entwickeln, ist nicht zielführend, weil damit die Lebensqualität der Bevölkerung nicht mehr sichergestellt ist. Lärm schadet der Gesundheit und sorgt gemäss Bundesamt für Umwelt für 2,8 Milliarden Franken volkswirtschaftliche Kosten pro Jahr.
Der Städteverband setzte sich dafür ein, dass Bevölkerung und die Wirtschaft vor übermässigem Lärm geschützt werden, und dennoch die Bewilligungsfähigkeit von Bauprojekten erhöht wird. Deshalb hatte er die Reduktion an der Quelle des grössten Lärmverursachers, dem Strassenverkehr vorgeschlagen: Die Gemeinden sollten mehr Autonomie zur Einführung von Tempo 30 haben. Nur wenn die Verkehrs-, Raum- und Stadtplanung zusammengeführt wird, bleiben die Städte attraktiv. Das Parlament wollte davon nichts wissen.
Ebenso bachab schickten die Räte die eine städtetaugliche "Lüftungsfensterpraxis", nach der die Grenzwerte hätten eingehalten werden müssen, wenn in jedem Raum ein Fenster geöffnet ist. Stattdessen reicht es nun bereits für eine Baubewilligung, wenn eine kontrollierte Lüftung installiert wird und lediglich in einem Raum mit geöffnetem Fenster die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden oder ein Kühlsystem vorhanden ist. Eine solche Lösung trägt allerdings weder zur Stärkung des Stadtraums bei noch zu einer angenehmen Wohnqualität, die mit dem Öffnen von Fenstern verbunden ist. Eine qualitativ gute Stadtentwicklung - für Mensch, Wirtschaft und Umwelt - bleibt ohne attraktive öffentliche Räume auf der Strecke.
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Monika Litscher, Stv. Direktorin, monika.litscher@staedteverband.ch / 079 702 52 67
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