Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass die neue Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Allerdings wurde die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. Kritiker sehen in der Regelung Ungerechtigkeiten und Verfassungsverstöße. Das Finanzgericht Köln (FG) hat entschieden, dass die neue Bewertung der Grundsteuer nicht zu beanstanden ist. In dem Verfahren zu einer Musterklage, das erstmalig eine Immobilienbewertung für die neue Grundsteuer in Nordrhein-Westfalen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2024 AssCompact