Die Auswirkungen des außergewöhnlichen Frosts im April 2024 sind für viele Landwirte in Sachsen-Anhalt noch immer spürbar. Um die betroffenen Betriebe bestmöglich zu unterstützen, verlängert das Landwirtschaftsministerium die Antragsfrist für die Frosthilfen bis zum 14. Oktober 2024. Foto © MWL Sachsen-Anhalt / Adobe Stock / Vibu...Den vollständigen Artikel lesen ...
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