Ein Grundstückseigentümer hat keinen Anspruch auf eine sogenannte Laubrente wegen erhöhten Reinigungsaufwands für einen offenen Pool. Dort landete das Laub zweier Bäume des Nachbargrundstücks, die zwar zu nah an der Grundstücksgrenze stehen, aber schon lange vor dem Pool da waren. Laub aus Nachbarsgarten im eigenen Pool kann schnell zu einem Ärgernis werden. Die Entfernung von Blättern, Blüten und Früchten macht Arbeit und kostet Geld. Deshalb wollte eine Poolbesitzerin von ihrem Nachbarn eine sogenannte ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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