Vaduz (ots) -
den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Entsendegesetzes aufgeworfenen Fragen verabschiedet.
Der Landtag hat die Gesetzesvorlage im September in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten und wurde einhellig beschlossen. Im Rahmen der Eintretensdebatte wurde eine Frage an die Regierung gerichtet, welche unmittelbar im Rahmen der Debatte beantwortet wurde.
Anlass der Gesetzesänderung ist die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1057, welche spezifische Regeln für bestimmte Aspekte der Richtlinie 96/71/EG hinsichtlich der Entsendung von Kraftfahrerinnen und Kraftfahrern im Strassenverkehrssektor, sowie der Richtlinie 2014/67/EU hinsichtlich der Verwaltungsanforderungen und Kontrollmassnahmen für die Entsendung dieser Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer enthält. Die Abänderung des Entsendegesetzes soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten.
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Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100923468
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Der Landtag hat die Gesetzesvorlage im September in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten und wurde einhellig beschlossen. Im Rahmen der Eintretensdebatte wurde eine Frage an die Regierung gerichtet, welche unmittelbar im Rahmen der Debatte beantwortet wurde.
Anlass der Gesetzesänderung ist die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1057, welche spezifische Regeln für bestimmte Aspekte der Richtlinie 96/71/EG hinsichtlich der Entsendung von Kraftfahrerinnen und Kraftfahrern im Strassenverkehrssektor, sowie der Richtlinie 2014/67/EU hinsichtlich der Verwaltungsanforderungen und Kontrollmassnahmen für die Entsendung dieser Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer enthält. Die Abänderung des Entsendegesetzes soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten.
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