Stetiges Gewinnwachstum bei Accenture (ACN)!
Die Unternehmensberatung veröffentlicht am Donnerstag die Q4-Zahlen!
Accenture (ACN) - ISIN IE00B4BNMY34
Rückblick: Das Wertpapier der im irischen Dublin ansässigen Unternehmensberatung ist an der New York Stock Exchange gelistet. Die Accenture-Aktie formiert nach einem Rücksetzer zum 50er-EMA eine kleine Seitwärtsrange zwischen den gleitenden Durchschnitten, die sich als Breakout-Setup eignet. Im Halbjahresvergleich ist ein knappes Minus in Höhe von rund 1.4 Prozent zu verzeichnen.
Accenture-Aktie: Chart vom 24.09.2024, Kürzel: ACN Kurs: 339.62 USD, Tageschart Quelle: TWS
Mögliches bullisches Szenario
Ein Einstieg vor den Quartalszahlen ist immer mit gewissen Risiken verbunden. Wer darauf vertraut, dass die JPM-Analysten mehr wissen, könnte es trotzdem wagen. Deren aktuelles Kursziel bei 370 USD korrespondiert mit der Measured-Move-Methode.
Mögliches bärisches Szenario
Wichtiger als die harten Zahlen ist die Reaktion des Marktes. Wenn diese negativ ausfällt und die Aktie unter 330 USD wegbricht, sollten wir uns etwas anderes überlegen.
Meinung:
Accenture gehört zu den führenden Unternehmensberatungen weltweit. Seit dem Geschaftsjahr 2017/18 gibt es stetige Gewinnsteigerungen und auch die Prognose für die Folgejahre sehen weiteres Wachstum vor. Die Analysten der Investmenetbank JPMorgan Chase gaben kurz vor der Veröffentlichung der Quartalszahlen (Donnerstag, 26. September 2024 vor Börsenbeginn) eine Kaufempfehlung ab. Sie reduzierten dabei das Kursziel von 376 auf 370 USD. Hierzu lässt sich aber keine Begründung finden.
Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten
- Aktuelle Marktkapitalisierung: 212.73 Mrd. USD
- Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 787.23 Mio. USD
- Meine Meinung zu Accenture ist bullisch.
- Quellennachweis: https://ch.marketscreener.com/kurs/aktie/ACCENTURE-PLC-11521/news/Accenture-plc-Bewertung-von-JPMorgan-Chase-zum-Kaufen-erhalten-47928008/
- Veröffentlichungsdatum: 25.09.2024
- Autor: Thomas Canali
Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte
Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.
Der Finanzinformationsdienst ist verpflichtet, Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:
Es liegt kein möglicher Interessenskonflikt vor.
Bitte nehmen Sie den Disclaimer und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.
Analyse erstellt im Auftrag von