Wien (www.fondscheck.de) - Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsicht (ESMA) hat sich zum Ziel gesetzt, Anleger vor unbegründeten oder übertriebenen Nachhaltigkeitsaussagen in Fondsnamen zu schützen, so die Experten von "FONDS professionell".Daher habe die Pariser Behörde im Mai dieses Jahres ihre finalen Guidelines für Namen nachhaltig anlegender UCITS- und Spezialfonds veröffentlicht. Die Leitlinien sollten Asset Managern messbare Kriterien liefern, anhand derer sie beurteilen könnten, ob die Verwendung nachhaltigkeitsbezogener Begriffe in Bezeichnungen von Fonds tatsächlich angemessen sei. Die ESMA definiere daher im Detail, unter welchen Voraussetzungen Sondervermögen künftig das Kürzel "ESG", das Schlagwort "Impact" oder ähnliche Bezeichnungen im Namen führen sollten. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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