Vaduz (ots) -
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 24. September 2024, die Abänderung der Verordnung über das Starkstrominspektorat und der Niederspannungs-Installationsverordnung genehmigt.
Gestützt auf den Vertrag vom 22. Oktober 1984 zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und dem Schweizerischen Elektrotechnischen Verein (heute: Electrosuisse) ist das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI), ein eigenständiger Bereich von Electrosuisse, damit beauftragt, in Liechtenstein die Aufgaben und Kontrollen gemäss Elektrizitätsgesetz zu übernehmen bzw. durchzuführen.
Mit der Anpassung der beiden Verordnungen werden die zwischenzeitlichen Änderungen der schweizerischen Gebührensätze übernommen. Damit kommt Liechtenstein seiner vertraglichen Verpflichtung eines gleichwertigen Gebührenniveaus nach. Die Änderungen treten am 1. November 2024 in Kraft.
Pressekontakt:
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Katja Gey, Amtsleiterin, Amt für Volkswirtschaft
T +423 236 68 80
katja.gey@llv.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100923561
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 24. September 2024, die Abänderung der Verordnung über das Starkstrominspektorat und der Niederspannungs-Installationsverordnung genehmigt.
Gestützt auf den Vertrag vom 22. Oktober 1984 zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und dem Schweizerischen Elektrotechnischen Verein (heute: Electrosuisse) ist das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI), ein eigenständiger Bereich von Electrosuisse, damit beauftragt, in Liechtenstein die Aufgaben und Kontrollen gemäss Elektrizitätsgesetz zu übernehmen bzw. durchzuführen.
Mit der Anpassung der beiden Verordnungen werden die zwischenzeitlichen Änderungen der schweizerischen Gebührensätze übernommen. Damit kommt Liechtenstein seiner vertraglichen Verpflichtung eines gleichwertigen Gebührenniveaus nach. Die Änderungen treten am 1. November 2024 in Kraft.
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