Berlin - Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) blockiert die von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) geplante starke Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung. Das Finanzministerium habe die entsprechende Verordnung vorerst gestoppt, schreibt das "Handelsblatt" (Freitagausgabe) unter Berufung auf "Regierungskreise". Es liefen nun Gespräche in der Bundesregierung über das weitere Vorgehen.
Die Beitragsbemessungsgrenzen legen fest, bis zu welcher Gehaltshöhe Beiträge für die Sozialversicherungen gezahlt werden müssen. Sie werden jedes Jahr angepasst. Heils Verordnungsentwurf sieht vor, die Grenze im kommenden Jahr stark anzuheben. Dadurch müssten Gutverdiener deutlich mehr zahlen.
Aus Sicht des Finanzministeriums steht dies im Widerspruch zu den im Wachstumspaket von der Ampel geplanten Steuerentlastungen. Mit dem vom Arbeitsministerium vorgelegten Entwurf "würden die entlastenden Effekte der Maßnahmen der Wachstumsinitiative konterkariert werden", heißt es in einem Vermerk des Finanzministeriums, über den die Zeitung berichtet. "Letztlich würde ein Teil der mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz bereitgestellten Mittel zu Gunsten der privaten Nachfrage abgeschöpft und in die Einnahmeseite der Sozialversicherungen umgelenkt werden."
Das Finanzministerium stört sich zudem grundsätzlich an den Berechnungsmethoden und will Änderungen durchsetzen, wie aus dem Papier hervorgeht. Die "Fortschreibungssysteme" für den Ausgleich der kalten Progression bei der Steuer und für die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen müssten "konsistent zueinander ausgerichtet werden", heißt es in dem Papier. Bisher richtet sich die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze nach der Lohnentwicklung. Das Finanzministerium schlägt nun vor, stattdessen "auch die Bemessungsgrenzen mit der Inflationsrate fortzuschreiben." Zudem müsse es bei der kalten Progression ebenfalls - wie bei der Beitragsbemessungsgrenze - einen "gesetzlich verankerten grundsätzlichen Automatismus" geben, heißt es in dem Papier.
Die Beitragsbemessungsgrenzen legen fest, bis zu welcher Gehaltshöhe Beiträge für die Sozialversicherungen gezahlt werden müssen. Sie werden jedes Jahr angepasst. Heils Verordnungsentwurf sieht vor, die Grenze im kommenden Jahr stark anzuheben. Dadurch müssten Gutverdiener deutlich mehr zahlen.
Aus Sicht des Finanzministeriums steht dies im Widerspruch zu den im Wachstumspaket von der Ampel geplanten Steuerentlastungen. Mit dem vom Arbeitsministerium vorgelegten Entwurf "würden die entlastenden Effekte der Maßnahmen der Wachstumsinitiative konterkariert werden", heißt es in einem Vermerk des Finanzministeriums, über den die Zeitung berichtet. "Letztlich würde ein Teil der mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz bereitgestellten Mittel zu Gunsten der privaten Nachfrage abgeschöpft und in die Einnahmeseite der Sozialversicherungen umgelenkt werden."
Das Finanzministerium stört sich zudem grundsätzlich an den Berechnungsmethoden und will Änderungen durchsetzen, wie aus dem Papier hervorgeht. Die "Fortschreibungssysteme" für den Ausgleich der kalten Progression bei der Steuer und für die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen müssten "konsistent zueinander ausgerichtet werden", heißt es in dem Papier. Bisher richtet sich die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze nach der Lohnentwicklung. Das Finanzministerium schlägt nun vor, stattdessen "auch die Bemessungsgrenzen mit der Inflationsrate fortzuschreiben." Zudem müsse es bei der kalten Progression ebenfalls - wie bei der Beitragsbemessungsgrenze - einen "gesetzlich verankerten grundsätzlichen Automatismus" geben, heißt es in dem Papier.
© 2024 dts Nachrichtenagentur