"Um 23 Prozent reduziert" - mit solchen Angeboten locken Händler ihre Kunden. Aber ist es wirklich ein Schnäppchen oder wird gemogelt? Der EuGH findet nun deutliche Worte. Was das Urteil für alle Händler bedeutet. Im Streit um irreführende Angebote hat der Discounter Aldi-Süd eine Niederlage vor dem höchsten europäischen Gericht kassiert. Wenn etwa in Prospekten ein Rabatt angegeben werde, müsse dieser sich auf den niedrigsten Preis der vergangenen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2024 t3n