Hamburg (ots) -
Im Auftrag des Vorsitzenden des NDR Rundfunkrates, Dietmar Knecht, verbreitet der NDR nachfolgende Mitteilung. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Gremiengeschäftsstelle des NDR.
Der Rundfunkrat hat in seiner Sitzung am 27.09.2024 der Compliance-Richtlinie für die Gremien des NDR zugestimmt. Es finden sich hierin Regelungen zur Vermeidung von Interessenkollisionen, zur Transparenz, zur Integrität, zur Vertraulichkeit und zum Datenschutz, zum politischen Engagement sowie zum Umgang mit Einrichtungen und Eigentum. Grundlage für diese Richtlinie ist die von der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) auf Basis der aktuellen Vorgaben des Medienstaatsvertrags erarbeitete Compliance-Rahmenrichtlinie der Gremien. Der Verwaltungsrat hat seine Zustimmung bereits in seiner Sitzung am 20.09.2024 unter dem Vorbehalt, dass der Rundfunkrat die Richtlinie in derselben Fassung beschließen wird, erteilt.
Dietmar Knecht, Vorsitzender des NDR Rundfunkrates: "Der Rundfunkrat begrüßt die weitestgehende Vereinheitlichung von Regelungen zur Sicherstellung einer zeitgemäßen Compliance-Struktur ehrenamtlicher Aufsichtsgremien im öffentlich-rechtlichen Rundfunk."
Der Rundfunkrat und der Verwaltungsrat des NDR haben zudem eine gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der ARD abgegeben. Zuvor hat sich auch der Rechts- und Eingabenausschuss des Rundfunkrates eingehend damit befasst.
Dietmar Knecht, Vorsitzender des NDR Rundfunkrates: "Die NDR Gremien unterstützen die Erarbeitung des PCGK der ARD. Mit ihm wird aufgezeigt, wie das Zusammenwirken der Geschäftsleitungen und Aufsichtsgremien in den Rundfunkanstalten organisiert ist, wie die Rundfunkanstalten untereinander zusammenarbeiten und mit ihren Beteiligungen umgehen. Damit macht der PCGK nach außen transparent, welche Maßstäbe innerhalb der ARD gelten. Zudem dient er nach innen der Selbstüberprüfung, indem er die vielfältigen Regelungen für die einzelnen Rundfunkanstalten zusammenführt und damit einheitliche Standards vereinbart werden."
Zudem hat das Gremium zahlreichen Produktionsverträgen zugestimmt, die vorab eingehend im Programmausschuss sowie im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Informationstechnologien beraten worden sind. Dazu gehören u.a. zwei Tatort-Doppelfolgen.
Pressekontakt:
Norddeutscher Rundfunk
Gremienbüro
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
gremienbuero@ndr.de
Original-Content von: NDR Rundfunkrat/NDR Verwaltungsrat, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/165131/5874841
Im Auftrag des Vorsitzenden des NDR Rundfunkrates, Dietmar Knecht, verbreitet der NDR nachfolgende Mitteilung. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Gremiengeschäftsstelle des NDR.
Der Rundfunkrat hat in seiner Sitzung am 27.09.2024 der Compliance-Richtlinie für die Gremien des NDR zugestimmt. Es finden sich hierin Regelungen zur Vermeidung von Interessenkollisionen, zur Transparenz, zur Integrität, zur Vertraulichkeit und zum Datenschutz, zum politischen Engagement sowie zum Umgang mit Einrichtungen und Eigentum. Grundlage für diese Richtlinie ist die von der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) auf Basis der aktuellen Vorgaben des Medienstaatsvertrags erarbeitete Compliance-Rahmenrichtlinie der Gremien. Der Verwaltungsrat hat seine Zustimmung bereits in seiner Sitzung am 20.09.2024 unter dem Vorbehalt, dass der Rundfunkrat die Richtlinie in derselben Fassung beschließen wird, erteilt.
Dietmar Knecht, Vorsitzender des NDR Rundfunkrates: "Der Rundfunkrat begrüßt die weitestgehende Vereinheitlichung von Regelungen zur Sicherstellung einer zeitgemäßen Compliance-Struktur ehrenamtlicher Aufsichtsgremien im öffentlich-rechtlichen Rundfunk."
Der Rundfunkrat und der Verwaltungsrat des NDR haben zudem eine gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der ARD abgegeben. Zuvor hat sich auch der Rechts- und Eingabenausschuss des Rundfunkrates eingehend damit befasst.
Dietmar Knecht, Vorsitzender des NDR Rundfunkrates: "Die NDR Gremien unterstützen die Erarbeitung des PCGK der ARD. Mit ihm wird aufgezeigt, wie das Zusammenwirken der Geschäftsleitungen und Aufsichtsgremien in den Rundfunkanstalten organisiert ist, wie die Rundfunkanstalten untereinander zusammenarbeiten und mit ihren Beteiligungen umgehen. Damit macht der PCGK nach außen transparent, welche Maßstäbe innerhalb der ARD gelten. Zudem dient er nach innen der Selbstüberprüfung, indem er die vielfältigen Regelungen für die einzelnen Rundfunkanstalten zusammenführt und damit einheitliche Standards vereinbart werden."
Zudem hat das Gremium zahlreichen Produktionsverträgen zugestimmt, die vorab eingehend im Programmausschuss sowie im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Informationstechnologien beraten worden sind. Dazu gehören u.a. zwei Tatort-Doppelfolgen.
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