Emittent / Herausgeber: One Square Advisors GmbH
/ Schlagwort(e): Kapitalrestrukturierung/Delisting
München, 30. September 2024 - Nach wie vor werden knapp 50% der Eigentümer des Unternehmens (die freien Aktionäre) nicht in den Prozess der Sanierung und der finanziellen Neuausrichtung der Gesellschaft einbezogen. Vielmehr teilte die VARTA AG mit Nachricht vom 18. September 2024 erneut mit, sich mit den wesentlichen Kredit- und Eigenkapitalgebern über das Sanierungskonzept geeinigt zu haben. Daher geht man auf Seiten der Gesellschaft davon aus, dass die erforderlichen Mehrheiten für die Zustimmung im StaRUG-Verfahren zu dem vorzuschlagenden Restrukturierungsplan gesichert und damit alle Kleinaktionäre ausgeschlossen sind. Zuletzt wurde den Vertretern der freien Aktionäre mitgeteilt, der VARTA AG selbst sei zwar an der Einbindung aller Aktionäre in die geplanten Maßnahmen gelegen und man habe verschiedene Ansätze geprüft, um alle Aktionäre auch in Zukunft zu beteiligen. Allerdings habe es jedoch einen unüberwindlichen Widerstand auf Seiten der Gläubiger und der Kapitalgeber gegeben, die einen Ausschluss der Kleinaktionäre angeblich verlangen. Obwohl auch die freien Aktionäre bereit sind, ihren Beitrag zur Sanierung der VARTA AG zu leisten, werden sie nach dem angeblichen Wunsch ihrer Gläubiger und Großaktionäre ohne weitere Begründung enteignet. Während der heutige Großaktionär und als Aufsichtsratsvorsitzender für die Krise Mitverantwortlicher die volle Wertaufholung erhalten soll, gehen die freien Aktionäre komplett leer aus. Der eigentliche Grund liegt wohl darin, dass man auf Seiten der Berater des Unternehmens und seiner Großaktionäre glaubt, dass das StaRUG eine solche Enteignung trägt. Diese eklatante, auch durch das StaRUG nicht angelegte oder gar gerechtfertigte Ungleichbehandlung aller Aktionäre stellt den Erfolg der gesamten Restrukturierung und das geplante StaRUG-Verfahren in Frage, sofern nicht doch eine Einigung gefunden werden kann. Mit der auf eine Enteignung der freien Aktionäre abzielenden Strategie der Berater des Unternehmens gefährdet man nicht nur bewusst das Sanierungsverfahren, sondern auch den Bestand der VARTA AG. Das Bündnis "Freie Varta Aktionäre" bestehend aus DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.), den Anwaltskanzleien Nieding + Barth und K&L Gates sowie One Square setzt sich weiter für die Rechte der freien Aktionäre ein und ist nach wie vor bereit, sich außergerichtlich auf einen Sanierungskurs zu einigen. Die Initiative des Restrukturierungsbeauftragten aufgreifend sieht das Bündnis folgende Möglichkeiten einer Einigung:
Eine Einigung würde der Gesellschaft erhebliche Opportunitätskosten (Kosten für Rechtstreitigkeiten, Verzögerung des Plans bis hin zum Scheitern des Plans) einsparen. Diese Einsparungen müssen bei der Berechnung der Angemessenheit des Preises oder des Kurses, zu dem die Kleinaktionäre rausgekauft oder abgefunden werden, Berücksichtigung finden. Führt keiner dieser Vorschläge zu einer einvernehmlichen Lösung und scheitern auch die weiteren Gespräche, wird das Bündnis alle rechtlichen Mittel, die die deutsche Rechtsordnung vorsieht, ausschöpfen und zeitnah Gegenmaßnahmen einleiten, die die Insolvenzgefahr für die VARTA AG deutlich steigen lassen. Damit besteht die Gefahr, eines weiteren Ausverkaufs deutscher Technologie und des Fortfalls vieler Arbeitsplätze, wie wir es ganz aktuelle im Fall Leoni gesehen haben
DSW - Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V Email: varta@dsw-info.de
One Square Advisors GmbH E-Mail: varta@onesquareadvisors.com Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group AG. |