Die Bundesregierung nimmt die Ende Februar 2024 eingestellte Förderung von gewerblich genutzten E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern wieder auf. Die maximale Fördersumme erhöht sich dabei von 2.500 auf 3.500 Euro pro Rad. Neue Förderanträge können Gewerbetreibende ab dem 1. Oktober 2024 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen. Eine Einreichungsfrist gibt es nicht. Sprich: Anträge können über die gesamte Programmlaufzeit ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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