Laut Betriebsrentengesetz müssen Arbeitgeber mindestens 15% des Betrags der Entgeltumwandlung als Zuschuss leisten. Doch so mancher Tarifvertrag sagt darüber gar nichts aus. Was bedeutet das für die Beratungspraxis? bAV-Rechtsexperte Christian Guse klärt auf. Ein Beitrag von Christian Guse, Inhaber der Anwaltskanzlei GuseKennen Sie das aus der bAV-Beratung? Ihr Kunde ist tarifvertragsgebunden. Zum Glück haben Sie sich vorher darüber informiert, was der Tarifvertrag ermöglicht und woran sich der ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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