Vaduz (ots) -
Der Ausschuss für Finanzmarktstabilität (AFMS) hat sich in seiner 22. Sitzung mit den globalen Konjunkturentwicklungen sowie deren Auswirkungen auf die liechtensteinische Volkswirtschaft und den Finanzsektor befasst. Die globale Konjunkturschwäche, insbesondere im Euroraum, wirkt sich weiterhin negativ auf die liechtensteinische Wirtschaft aus. Trotz der hartnäckig hohen Kerninflation haben sowohl die Europäische Zentralbank als auch die US-Notenbank Fed die Leitzinsen gesenkt, wodurch die Zinsmargen der Banken weiter sinken dürften. Die Aktienmärkte reagierten positiv auf die Zinssenkungen, doch bleibt die Anfälligkeit für Korrekturen vor dem Hintergrund der hohen Bewertungen weiterhin hoch. Der AFMS beobachtet die internationalen Entwicklungen und deren Implikationen laufend, um dem möglichen Aufbau von systemischen Risiken entgegenzuwirken und die Stabilität des liechtensteinischen Finanzsektors zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang begrüsst der AFMS ausdrücklich den Ausgang des Referendums zur Mitgliedschaft im Internationalen Währungsfonds (IWF). Der Beitritt zum IWF ist für die langfristige Sicherstellung der Finanzstabilität nicht nur für den Finanzplatz, sondern für die gesamte Volkswirtschaft von grosser Bedeutung.
Diskussion über Systemrisiken in Zusammenhang mit ausländischen Sanktionen
Der AFMS hat potenzielle Systemrisiken im Zusammenhang mit ausländischen Sanktionen für den liechtensteinischen Finanzplatz erörtert. Obwohl beispielsweise die US-amerikanischen OFAC-Sanktionen in Liechtenstein nicht direkt anwendbar sind, birgt ihre Nichteinhaltung erhebliche Risiken. Dazu zählen schwerwiegende Reputationsrisiken, die das Vertrauen von Geschäftspartnern beeinträchtigen können, sowie operationelle und rechtliche Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnte. Aufgrund der zentralen Rolle der USA im globalen Finanzsystem können Verstösse gravierende Auswirkungen haben, nicht nur für den betroffenen Finanzintermediär, sondern auch für den gesamten Finanzsektor in Liechtenstein. Vor diesem Hintergrund veröffentlichte die FMA Anfang September im Rahmen der FMA Mitteilung 2024/2 (https://www.fma-li.li/de/news/20240904-fma-mitteilung-2024-2-risikomanagement-betreffend-auslandisches-sanktionsrecht.html) die klare Erwartungshaltung, dass ausländische Sanktionen im Rahmen des Risikomanagements unbedingt zu berücksichtigen sind. Darüber hinaus diskutierte der AFMS weitere mögliche Massnahmen, wie diese Risiken für den Finanzplatz effektiv adressiert werden können.
AFMS empfiehlt Anpassung der Risikogewichte für Wohnimmobilienkredite
Der AFMS hat ausserdem über die Risikogewichte für Wohnimmobilienkredite beraten, da diese durch die Einführung der Kapitaladäquanzverordnung (CRR III) angepasst werden. Damit kann das Wahlrecht nach Art. 124 CRR für Risikogewichte für durch Grundpfandrechte besicherte Risikopositionen auf Wohnimmobilien nicht mehr so ausgeübt werden, wie es nach aktuellem Recht angewendet wird. Da auf Basis der aktuell verfügbaren Daten zu erwarten ist, dass die Risikogewichte für durch Grundpfandrechte besicherte Risikopositionen auf Immobilien durch die rechtlichen Änderungen der CRR III tendenziell steigen werden, empfiehlt der AFMS das Wahlrecht in Bezug auf strengere Risikogewichte gemäss Art. 5 Bankenverordnung (BankV) nicht weiter auszuüben und dies mit der EWR-Übernahme der CRR III auslaufen zu lassen. Die Implikationen dieser Änderungen sollen im kommenden Jahr u.a. im Rahmen der regulären Kalibrierung des Systemrisikopuffers berücksichtigt werden (siehe AFMS-Empfehlung AFMS/2024/3).
Keine Aktivierung des antizyklischen Kapitalpuffers
Vor dem Hintergrund der weiterhin negativen Kreditlücke empfiehlt der AFMS, den antizyklischen Kapitalpuffer bei 0% des Gesamtrisikobetrags zu belassen, da die Verschuldungsquoten im nichtfinanziellen Sektor weiterhin unter dem langfristigen Trend liegen und somit kein übermässiges Kreditwachstum anzeigen. Auch die zusätzlichen zyklischen Indikatoren, die der AFMS zur Bewertung des antizyklischen Kapitalpuffers heranzieht, deuten nicht auf zunehmende Ungleichgewichte hin.
Informationen zum AFMS
Der Ausschuss für Finanzmarktstabilität ist das zentrale Gremium der makroprudenziellen Aufsicht in Liechtenstein. Seine Aufgabe besteht darin, den identifizierten Systemrisiken mit effizienten makroprudenziellen Instrumenten, Empfehlungen und Risikohinweisen entgegenzuwirken, um die Finanzmarktstabilität in Liechtenstein zu stärken. Die Mitglieder des AFMS werden von der FMA sowie dem Ministerium für Präsidiales und Finanzen in den Ausschuss entsendet.
Pressekontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Ausschuss für Finanzmarktstabilität
Simon Biedermann, Vorsitzender
T +423 236 64 47
simon.biedermann@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100923701
Der Ausschuss für Finanzmarktstabilität (AFMS) hat sich in seiner 22. Sitzung mit den globalen Konjunkturentwicklungen sowie deren Auswirkungen auf die liechtensteinische Volkswirtschaft und den Finanzsektor befasst. Die globale Konjunkturschwäche, insbesondere im Euroraum, wirkt sich weiterhin negativ auf die liechtensteinische Wirtschaft aus. Trotz der hartnäckig hohen Kerninflation haben sowohl die Europäische Zentralbank als auch die US-Notenbank Fed die Leitzinsen gesenkt, wodurch die Zinsmargen der Banken weiter sinken dürften. Die Aktienmärkte reagierten positiv auf die Zinssenkungen, doch bleibt die Anfälligkeit für Korrekturen vor dem Hintergrund der hohen Bewertungen weiterhin hoch. Der AFMS beobachtet die internationalen Entwicklungen und deren Implikationen laufend, um dem möglichen Aufbau von systemischen Risiken entgegenzuwirken und die Stabilität des liechtensteinischen Finanzsektors zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang begrüsst der AFMS ausdrücklich den Ausgang des Referendums zur Mitgliedschaft im Internationalen Währungsfonds (IWF). Der Beitritt zum IWF ist für die langfristige Sicherstellung der Finanzstabilität nicht nur für den Finanzplatz, sondern für die gesamte Volkswirtschaft von grosser Bedeutung.
Diskussion über Systemrisiken in Zusammenhang mit ausländischen Sanktionen
Der AFMS hat potenzielle Systemrisiken im Zusammenhang mit ausländischen Sanktionen für den liechtensteinischen Finanzplatz erörtert. Obwohl beispielsweise die US-amerikanischen OFAC-Sanktionen in Liechtenstein nicht direkt anwendbar sind, birgt ihre Nichteinhaltung erhebliche Risiken. Dazu zählen schwerwiegende Reputationsrisiken, die das Vertrauen von Geschäftspartnern beeinträchtigen können, sowie operationelle und rechtliche Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnte. Aufgrund der zentralen Rolle der USA im globalen Finanzsystem können Verstösse gravierende Auswirkungen haben, nicht nur für den betroffenen Finanzintermediär, sondern auch für den gesamten Finanzsektor in Liechtenstein. Vor diesem Hintergrund veröffentlichte die FMA Anfang September im Rahmen der FMA Mitteilung 2024/2 (https://www.fma-li.li/de/news/20240904-fma-mitteilung-2024-2-risikomanagement-betreffend-auslandisches-sanktionsrecht.html) die klare Erwartungshaltung, dass ausländische Sanktionen im Rahmen des Risikomanagements unbedingt zu berücksichtigen sind. Darüber hinaus diskutierte der AFMS weitere mögliche Massnahmen, wie diese Risiken für den Finanzplatz effektiv adressiert werden können.
AFMS empfiehlt Anpassung der Risikogewichte für Wohnimmobilienkredite
Der AFMS hat ausserdem über die Risikogewichte für Wohnimmobilienkredite beraten, da diese durch die Einführung der Kapitaladäquanzverordnung (CRR III) angepasst werden. Damit kann das Wahlrecht nach Art. 124 CRR für Risikogewichte für durch Grundpfandrechte besicherte Risikopositionen auf Wohnimmobilien nicht mehr so ausgeübt werden, wie es nach aktuellem Recht angewendet wird. Da auf Basis der aktuell verfügbaren Daten zu erwarten ist, dass die Risikogewichte für durch Grundpfandrechte besicherte Risikopositionen auf Immobilien durch die rechtlichen Änderungen der CRR III tendenziell steigen werden, empfiehlt der AFMS das Wahlrecht in Bezug auf strengere Risikogewichte gemäss Art. 5 Bankenverordnung (BankV) nicht weiter auszuüben und dies mit der EWR-Übernahme der CRR III auslaufen zu lassen. Die Implikationen dieser Änderungen sollen im kommenden Jahr u.a. im Rahmen der regulären Kalibrierung des Systemrisikopuffers berücksichtigt werden (siehe AFMS-Empfehlung AFMS/2024/3).
Keine Aktivierung des antizyklischen Kapitalpuffers
Vor dem Hintergrund der weiterhin negativen Kreditlücke empfiehlt der AFMS, den antizyklischen Kapitalpuffer bei 0% des Gesamtrisikobetrags zu belassen, da die Verschuldungsquoten im nichtfinanziellen Sektor weiterhin unter dem langfristigen Trend liegen und somit kein übermässiges Kreditwachstum anzeigen. Auch die zusätzlichen zyklischen Indikatoren, die der AFMS zur Bewertung des antizyklischen Kapitalpuffers heranzieht, deuten nicht auf zunehmende Ungleichgewichte hin.
Informationen zum AFMS
Der Ausschuss für Finanzmarktstabilität ist das zentrale Gremium der makroprudenziellen Aufsicht in Liechtenstein. Seine Aufgabe besteht darin, den identifizierten Systemrisiken mit effizienten makroprudenziellen Instrumenten, Empfehlungen und Risikohinweisen entgegenzuwirken, um die Finanzmarktstabilität in Liechtenstein zu stärken. Die Mitglieder des AFMS werden von der FMA sowie dem Ministerium für Präsidiales und Finanzen in den Ausschuss entsendet.
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Simon Biedermann, Vorsitzender
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