Halle (ots) -
Achtung neu mit Korrektur !
Halle. Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang hat sich mit Blick auf ein mögliches AfD-Verbotsverfahren skeptisch gezeigt. "Als eines von drei Verfassungsorganen, die ein Verbotsverfahren anstrengen können, trifft der Deutsche Bundestag seine Entscheidungen eigenverantwortlich", sagte die CDU-Politikerin der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung (Dienstagausgabe). "Ein solches Verbotsverfahren darf niemals parteipolitisch motiviert sein, sondern muss auf Tatsachen beruhen", so Zieschang. "Solange der Bundesverband nicht als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wurde, bestehen an diesen Tatsachen mindestens Zweifel."
Am Wochenende hatte "Welt" und "Spiegel" übereinstimmend berichtet, dass Bewegung in die AfD-Verbotsdebatte gekommen ist. Demnach haben Bundestagsabgeordnete von SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken einen Gruppenantrag ausgearbeitet, über den das Parlament demnächst abstimmen könnte. Der Antrag werde von deutlich mehr als den nötigen 37 Abgeordneten getragen, so die Berichte. Ebenfalls Teil des Antrags soll die Forderung nach einem Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung für die AfD sein. Die Entscheidung über ein Verbot müsste das Bundesverfassungsgericht fällen.
Die AfD-Landesverbände in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind vom Verfassungsschutz als "gesichert rechtsextrem" eingestuft. Der Bundesverband der Partei gilt derzeit als rechtsextremer Verdachtsfall.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Marc Rath
Telefon: 0345 565 4200
marc.rath@mz.de
Original-Content von: Mitteldeutsche Zeitung, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/47409/5876524
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Halle. Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang hat sich mit Blick auf ein mögliches AfD-Verbotsverfahren skeptisch gezeigt. "Als eines von drei Verfassungsorganen, die ein Verbotsverfahren anstrengen können, trifft der Deutsche Bundestag seine Entscheidungen eigenverantwortlich", sagte die CDU-Politikerin der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung (Dienstagausgabe). "Ein solches Verbotsverfahren darf niemals parteipolitisch motiviert sein, sondern muss auf Tatsachen beruhen", so Zieschang. "Solange der Bundesverband nicht als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wurde, bestehen an diesen Tatsachen mindestens Zweifel."
Am Wochenende hatte "Welt" und "Spiegel" übereinstimmend berichtet, dass Bewegung in die AfD-Verbotsdebatte gekommen ist. Demnach haben Bundestagsabgeordnete von SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken einen Gruppenantrag ausgearbeitet, über den das Parlament demnächst abstimmen könnte. Der Antrag werde von deutlich mehr als den nötigen 37 Abgeordneten getragen, so die Berichte. Ebenfalls Teil des Antrags soll die Forderung nach einem Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung für die AfD sein. Die Entscheidung über ein Verbot müsste das Bundesverfassungsgericht fällen.
Die AfD-Landesverbände in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind vom Verfassungsschutz als "gesichert rechtsextrem" eingestuft. Der Bundesverband der Partei gilt derzeit als rechtsextremer Verdachtsfall.
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