Ein Hauseigentümer klagte gegen einen Installateur, weil dieser bei Arbeiten eine Holzverkleidung offenließ und sich Waschbären in einem Hohlraum eingenistet hatten. Doch das Gericht entschied: Holzarbeiten sind nicht sein Job - und wies die Forderung nach Schadensersatz ab. In einem Wohnhaus im Taunus fror im Winter eine Wasserleitung an der Außenwand ein, die auch für die Bewässerung der Loggia im ersten Obergeschoss genutzt wurde. Der Hauseigentümer beauftragte einen Heizungs- und Sanitärinstallateur, ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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