Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 1. Oktober 2024, einen Vernehmlassungsbericht betreffend die Schaffung des Gesetzes über die europäischen elektronischen Mautsysteme verabschiedet.
Die Vernehmlassungsvorlage dient der Umsetzung der EWR-Richtlinie (EU) 2019/520 vom 19. März 2019 über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme und die Erleichterung des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs über die Nichtzahlung von Strassenbenutzungsgebühren in der Union.
Liechtenstein ist aufgrund seiner EWR-Mitgliedschaft verpflichtet, EWR-Recht im Transportbereich umzusetzen. Die Richtlinie (EU) 2019/520 befindet sich derzeit noch im Übernahmeprozess in das EWR-Abkommen.
Die Vorgängerrichtlinie 2004/52/EG vom 29. April 2004 über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme in der Gemeinschaft wurde im Jahr 2006 bereits übernommen. In jener Richtlinie wurden der europäische elektronische Mautdienst (European Electronic Toll Service; EETS) eingeführt und die Voraussetzungen für die Gewährleistung der Kompatibilität und Interoperabilität der unterschiedlichen elektronischen Mautsysteme in der EU festgelegt. In Liechtenstein besteht aktuell kein Mautsystem im Sinne der genannten EWR-Rechtsvorschriften, und Liechtenstein ist auch nicht verpflichtet, ein solches einzuführen. Daher bestand bis anhin kein Umsetzungsbedarf.
Die Neufassung der Richtlinie 2004/52/EG - also die gegenständliche Richtlinie (EU) 2019/520 - sieht nun zusätzlich vor, dass sich EETS-Anbieter in einem beliebigen EWR-Mitgliedstaat registrieren lassen und von dort ihre Dienstleistungen in anderen EWR-Staaten erbringen können. Zudem werden EWR-Mitgliedstaaten neu verpflichtet, bei Verdacht auf Nichtzahlung von Mautgebühren relevante Daten über den Fahrzeughalter oder die Fahrzeughalterinnen an einen anderen EWR-Mitgliedstaat zu übermitteln. Zur Umsetzung der Richtlinie sind die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 31. Dezember 2024.
Pressekontakt:
Ministerium für Infrastruktur und Justiz
Generalsekretariat
T +423 236 64 42
infrastruktur@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100923794
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 1. Oktober 2024, einen Vernehmlassungsbericht betreffend die Schaffung des Gesetzes über die europäischen elektronischen Mautsysteme verabschiedet.
Die Vernehmlassungsvorlage dient der Umsetzung der EWR-Richtlinie (EU) 2019/520 vom 19. März 2019 über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme und die Erleichterung des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs über die Nichtzahlung von Strassenbenutzungsgebühren in der Union.
Liechtenstein ist aufgrund seiner EWR-Mitgliedschaft verpflichtet, EWR-Recht im Transportbereich umzusetzen. Die Richtlinie (EU) 2019/520 befindet sich derzeit noch im Übernahmeprozess in das EWR-Abkommen.
Die Vorgängerrichtlinie 2004/52/EG vom 29. April 2004 über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme in der Gemeinschaft wurde im Jahr 2006 bereits übernommen. In jener Richtlinie wurden der europäische elektronische Mautdienst (European Electronic Toll Service; EETS) eingeführt und die Voraussetzungen für die Gewährleistung der Kompatibilität und Interoperabilität der unterschiedlichen elektronischen Mautsysteme in der EU festgelegt. In Liechtenstein besteht aktuell kein Mautsystem im Sinne der genannten EWR-Rechtsvorschriften, und Liechtenstein ist auch nicht verpflichtet, ein solches einzuführen. Daher bestand bis anhin kein Umsetzungsbedarf.
Die Neufassung der Richtlinie 2004/52/EG - also die gegenständliche Richtlinie (EU) 2019/520 - sieht nun zusätzlich vor, dass sich EETS-Anbieter in einem beliebigen EWR-Mitgliedstaat registrieren lassen und von dort ihre Dienstleistungen in anderen EWR-Staaten erbringen können. Zudem werden EWR-Mitgliedstaaten neu verpflichtet, bei Verdacht auf Nichtzahlung von Mautgebühren relevante Daten über den Fahrzeughalter oder die Fahrzeughalterinnen an einen anderen EWR-Mitgliedstaat zu übermitteln. Zur Umsetzung der Richtlinie sind die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 31. Dezember 2024.
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