EQS-Ad-hoc: Lang & Schwarz Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Gewinnwarnung Wie bereits mit den Veröffentlichungen von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 vom 24. August 2021, 17. November 2021, 6. April 2022 und 11. Mai 2022 mitgeteilt, erfolgt eine steuerliche Prüfung von Geschäften der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft der Geschäftsjahre 2007 bis 2011 im Zusammenhang mit steuerstrafrechtlichen Ermittlungen, in denen die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft Adressatin von Auskunfts- und Herausgabeersuchen ist, gegen verantwortliche Personen der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft wegen des Verdachts unrechtmäßiger Anrechnung bzw. Erstattung nicht gezahlter Kapitalertragsteuern und Solidaritätszuschläge bei Aktiengeschäften um den Dividendenstichtag. Die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft hat heute die Auskunft erhalten, dass das Finanzamt Düsseldorf-Mitte konkret beabsichtigt, bis Ende des Jahres 2024 einen geänderten Körperschaftsteuerbescheid für den Veranlagungszeitraum 2007 zu erlassen, welcher der Kapitalertragsteueranrechnung aus bestimmten Geschäften der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft im genannten Veranlagungszeitraum die steuerliche Anerkennung versagt. Aus Sicht der Gesellschaft steht nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand zu erwarten, dass das Finanzamt Düsseldorf-Mitte für den Veranlagungszeitraum 2007 die Erstattung von angerechneter Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag einschließlich Zinsen in einem Gesamtbetrag von ca. EUR 11,7 Mio. geltend macht. Die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft hatte im Jahr 2021 in substanziellem Umfang Rückstellungen gebildet und dies zum Gegenstand einer Ad-hoc-Mitteilung vom 24. August 2021 gemacht. Die nunmehr in Aussicht gestellte Nachzahlung von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag (einschließlich Zinsen) bezogen auf den Veranlagungszeitraum 2007 übersteigt den als Rückstellung gebildeten Betrag, so dass die gebildete Rückstellung (inkl. Zinsen) aufwandswirksam um EUR 8,1 Mio. erhöht werden muss und dies damit zu einer Belastung des Konzernjahresüberschusses in gleicher Höhe führt. Die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft beabsichtigt, zeitnah nach Veröffentlichung dieser Pflichtmitteilung im Hinblick auf die zu erwartende Zahlungsaufforderung für den Veranlagungszeitraum 2007 eine Akontozahlung zu leisten, schon um der weiteren Entstehung von Zinsen auf die geltend gemachten Beträge vorzubeugen. Die Zahlung wird die notwendige laufende Liquidität der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft für ihre geschäftlichen Aktivitäten nicht wesentlich beeinträchtigen. Unverzüglich nach Zugang des in Aussicht gestellten geänderten Körperschaftsteuerbescheids für den Veranlagungszeitraum 2007 wird der Vorstand der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft dessen rechtliche und tatsächliche Grundlagen prüfen und über die Einlegung eines Rechtsbehelfs entscheiden. Die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft sieht im Übrigen mit Blick auf den Verfahrensstatus und die steuerliche Einordnung der Angelegenheit von einer weiteren inhaltlichen Kommentierung dieses Sachverhaltes ab.
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