Bellinzona - Das Bundesstrafgericht hat am Mittwoch die Vorfragen der UBS im Prozess um die Geldwäscherei der bulgarischen Mafia beantwortet. Sowohl der Antrag auf Einstellung als auch auf Sistierung des Verfahrens wurden abgewiesen. Der vorsitzende Richter erklärte zu Beginn des zweiten Prozesstages, dass die Berufungskammer die Sicht der UBS-Anwältin zu den Folgen der Fusion der Credit Suisse mit der UBS nicht teile. Da der Antrag auf Verfahrens-Einstellung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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