Kann ein privater Wochenendausflug zum Arbeitsunfall werden? Das Bundessozialgericht entschied: Ja, wenn der Weg nach Hause dem Abholen von Arbeitsschlüsseln und -unterlagen dient. Entscheidend ist dabei auch, ob dies auf Weisung des Arbeitgebers geschieht. Ein Arbeitsunfall kann vorliegen, wenn eine Beschäftigte nach einem privaten Wochenendausflug auf dem Rückweg zu ihrer Wohnung verunglückt, um dort Arbeitsschlüssel und -unterlagen vor Arbeitsantritt abzuholen. Dies hat das Bundessozialgericht ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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