Vaduz (ots) -
Das Amt für Gesundheit hat die von den Krankenkassen vorgeschlagenen Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) für das Jahr 2025 zur Kenntnis genommen. Die mittlere Prämie mit allen Kostenbeteiligungsvarianten steigt für erwachsene Versicherte gegenüber dem Vorjahr um 4.4%.
Bei allen drei Kassen steigt die Standardprämie für Erwachsene mit gesetzlicher (minimaler) Kostenbeteiligung und Unfalldeckung in unterschiedlichem Ausmass, und zwar zwischen 2.7% und 9.5%. Im Durchschnitt beträgt die Standardprämie im Jahr 2025 CHF 401.70 pro Monat. Sie liegt damit um rund CHF 16.40 pro Monat über der Durchschnittsprämie des laufenden Jahres. Die Versicherten haben die Wahl zwischen verschiedenen, freiwillig höheren Kostenbeteiligungsmodellen, bei denen sich die monatliche Prämienbelastung im Gegenzug reduziert. Die mittlere Prämie für erwachsene Versicherte beläuft sich im Jahr 2025 auf CHF 367.00. Diese Kennzahl berücksichtigt auch alle freiwillig gewählten höheren Kostenbeteiligungsmodelle, mit und ohne Unfalldeckung, und ist daher entsprechend tiefer.
Die Prämien der in Liechtenstein zugelassenen Krankenkassen sind in einer Übersicht auf der Homepage des Amts für Gesundheit www.ag.llv.li abrufbar.
Arbeitgeberbeitrag in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
Der Arbeitgeberbeitrag entspricht der Hälfte des Landesdurchschnitts der Prämien mit Berücksichtigung der gesetzlichen und der freiwillig höheren Kostenbeteiligungen. Er beläuft sich im Jahr 2025 auf CHF 173.50 pro Monat (2024 CHF 166.00) für Erwachsene. Bei Jugendlichen beträgt er die Hälfte davon und somit CHF 86.75. Bei Teilzeitbeschäftigten reduziert sich der Arbeitgeberbeitrag entsprechend dem Beschäftigungsgrad.
Weiterhin durchwegs niedrigere Prämien als in der Schweiz
Die durchschnittliche Prämie in Liechtenstein mit Unfalldeckung und gesetzlicher Kostenbeteiligung liegt 2025 um CHF 179 pro Monat oder CHF 2'148 pro Jahr unterhalb jener der Schweiz. Die jährlichen OKP-Bruttoleistungen pro Person (Angaben für 2023) liegen in Liechtenstein hingegen mit CHF 4'982 um gut CHF 1'000 oder um 27% bzw. 25% über den Vergleichswerten der angrenzenden Kantone St. Gallen (CHF 3'931) und Graubünden (CHF 3'990) bzw. um 11% über dem Gesamtschweizer Durchschnitt (CHF 4'506).
In der Schweiz werden die Krankenkassenprämien nicht durch einen allgemeinen Staatsbeitrag an die Kassen subventioniert. Im Gegensatz zur Schweiz sind in Liechtenstein Kinder vollständig von der Krankenkassenprämie befreit. Kinder und Jugendliche zahlen ausserdem keine Kostenbeteiligung, so dass Familien eine zusätzliche Entlastung erfahren. Auch der Beitrag der Arbeitgeber an die Krankenkassen ist in der Schweiz unbekannt.
Eine gedachte "Modellfamilie", bestehend aus zwei arbeitstätigen Erwachsenen mit einem Arbeitspensum von 150% und zwei Kindern unter 16 Jahren bezahlt in Liechtenstein aufgrund der tieferen Prämien und unter Berücksichtigung des Arbeitgeberbeitrages weniger als die Hälfte an Krankenkassenprämien einer vergleichbaren Familie in der Schweiz.
Auch Personen im Rentenalter sind in Liechtenstein begünstigt. Sie müssen im Rahmen der Kostenbeteiligung keinen festen Betrag leisten und zahlen ausserdem nur 10% anstatt 20% Selbstbehalt an die Kosten der Grundversicherung. Die Kosten für diese zusätzliche Vergünstigung trägt der Staat.
Verschiedene Faktoren beeinflussen die Prämienentwicklung
Die mittlere Prämie ist in den Jahren 2017 bis 2022 mehrmals gesunken bzw. nur geringfügig angestiegen. Aufgrund anhaltender Kostensteigerung sind nach den Erhöhungen in 2023 und 2024 auch für 2025 erneut spürbare Prämienanpassungen erforderlich. Der Landtag hat im Juni dieses Jahres den Staatsbeitrag an die erwachsenen Versicherten im Rahmen der OKP um CHF 3 Mio. auf CHF 38 Mio. erhöht. Diese Anhebung vermochte den Prämienanstieg etwas abzufedern, aber nicht ganz zu verhindern.
Die stetig wachsenden Kosten im Gesundheitswesen bleiben die zentrale Ursache für den Prämienanstieg. Gemäss der rollierenden Auswertung des Liechtensteinischen Krankenkassenverbandes (LKV) für den Zeitraum von August 2023 bis Juli 2024 liegen die bisher erfassten Kosten auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahreszeitraum. Nach Angaben des LKV sind die Daten aufgrund von Abrechnungsverzögerungen bei den Spitälern jedoch unvollständig, weshalb derzeit keine verlässlichen Schlussfolgerungen über die tatsächliche Kostenentwicklung gezogen werden können.
Um dieser Entwicklung zu begegnen, werden derzeit verschiedene Massnahmen detailliert geprüft. Dazu gehören eine Anpassung des Leistungskatalogs, die Prüfung der Margen und alternativer Vergütungsmodelle für Medikamente sowie die Überarbeitung der Bedarfsplanung. Die Landesgesundheitskommission wurde beauftragt, die Umsetzbarkeit neuer Ansätze zur Sicherstellung der qualitativ hochstehenden Versorgung für die Bevölkerung zu leistbaren Prämien zu untersuchen.
Pressekontakt:
Ministerium für Gesellschaft und Kultur
Martin Hasler, Generalsekretär
T +423 236 74 76
martin.hasler@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100923831
Das Amt für Gesundheit hat die von den Krankenkassen vorgeschlagenen Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) für das Jahr 2025 zur Kenntnis genommen. Die mittlere Prämie mit allen Kostenbeteiligungsvarianten steigt für erwachsene Versicherte gegenüber dem Vorjahr um 4.4%.
Bei allen drei Kassen steigt die Standardprämie für Erwachsene mit gesetzlicher (minimaler) Kostenbeteiligung und Unfalldeckung in unterschiedlichem Ausmass, und zwar zwischen 2.7% und 9.5%. Im Durchschnitt beträgt die Standardprämie im Jahr 2025 CHF 401.70 pro Monat. Sie liegt damit um rund CHF 16.40 pro Monat über der Durchschnittsprämie des laufenden Jahres. Die Versicherten haben die Wahl zwischen verschiedenen, freiwillig höheren Kostenbeteiligungsmodellen, bei denen sich die monatliche Prämienbelastung im Gegenzug reduziert. Die mittlere Prämie für erwachsene Versicherte beläuft sich im Jahr 2025 auf CHF 367.00. Diese Kennzahl berücksichtigt auch alle freiwillig gewählten höheren Kostenbeteiligungsmodelle, mit und ohne Unfalldeckung, und ist daher entsprechend tiefer.
Die Prämien der in Liechtenstein zugelassenen Krankenkassen sind in einer Übersicht auf der Homepage des Amts für Gesundheit www.ag.llv.li abrufbar.
Arbeitgeberbeitrag in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
Der Arbeitgeberbeitrag entspricht der Hälfte des Landesdurchschnitts der Prämien mit Berücksichtigung der gesetzlichen und der freiwillig höheren Kostenbeteiligungen. Er beläuft sich im Jahr 2025 auf CHF 173.50 pro Monat (2024 CHF 166.00) für Erwachsene. Bei Jugendlichen beträgt er die Hälfte davon und somit CHF 86.75. Bei Teilzeitbeschäftigten reduziert sich der Arbeitgeberbeitrag entsprechend dem Beschäftigungsgrad.
Weiterhin durchwegs niedrigere Prämien als in der Schweiz
Die durchschnittliche Prämie in Liechtenstein mit Unfalldeckung und gesetzlicher Kostenbeteiligung liegt 2025 um CHF 179 pro Monat oder CHF 2'148 pro Jahr unterhalb jener der Schweiz. Die jährlichen OKP-Bruttoleistungen pro Person (Angaben für 2023) liegen in Liechtenstein hingegen mit CHF 4'982 um gut CHF 1'000 oder um 27% bzw. 25% über den Vergleichswerten der angrenzenden Kantone St. Gallen (CHF 3'931) und Graubünden (CHF 3'990) bzw. um 11% über dem Gesamtschweizer Durchschnitt (CHF 4'506).
In der Schweiz werden die Krankenkassenprämien nicht durch einen allgemeinen Staatsbeitrag an die Kassen subventioniert. Im Gegensatz zur Schweiz sind in Liechtenstein Kinder vollständig von der Krankenkassenprämie befreit. Kinder und Jugendliche zahlen ausserdem keine Kostenbeteiligung, so dass Familien eine zusätzliche Entlastung erfahren. Auch der Beitrag der Arbeitgeber an die Krankenkassen ist in der Schweiz unbekannt.
Eine gedachte "Modellfamilie", bestehend aus zwei arbeitstätigen Erwachsenen mit einem Arbeitspensum von 150% und zwei Kindern unter 16 Jahren bezahlt in Liechtenstein aufgrund der tieferen Prämien und unter Berücksichtigung des Arbeitgeberbeitrages weniger als die Hälfte an Krankenkassenprämien einer vergleichbaren Familie in der Schweiz.
Auch Personen im Rentenalter sind in Liechtenstein begünstigt. Sie müssen im Rahmen der Kostenbeteiligung keinen festen Betrag leisten und zahlen ausserdem nur 10% anstatt 20% Selbstbehalt an die Kosten der Grundversicherung. Die Kosten für diese zusätzliche Vergünstigung trägt der Staat.
Verschiedene Faktoren beeinflussen die Prämienentwicklung
Die mittlere Prämie ist in den Jahren 2017 bis 2022 mehrmals gesunken bzw. nur geringfügig angestiegen. Aufgrund anhaltender Kostensteigerung sind nach den Erhöhungen in 2023 und 2024 auch für 2025 erneut spürbare Prämienanpassungen erforderlich. Der Landtag hat im Juni dieses Jahres den Staatsbeitrag an die erwachsenen Versicherten im Rahmen der OKP um CHF 3 Mio. auf CHF 38 Mio. erhöht. Diese Anhebung vermochte den Prämienanstieg etwas abzufedern, aber nicht ganz zu verhindern.
Die stetig wachsenden Kosten im Gesundheitswesen bleiben die zentrale Ursache für den Prämienanstieg. Gemäss der rollierenden Auswertung des Liechtensteinischen Krankenkassenverbandes (LKV) für den Zeitraum von August 2023 bis Juli 2024 liegen die bisher erfassten Kosten auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahreszeitraum. Nach Angaben des LKV sind die Daten aufgrund von Abrechnungsverzögerungen bei den Spitälern jedoch unvollständig, weshalb derzeit keine verlässlichen Schlussfolgerungen über die tatsächliche Kostenentwicklung gezogen werden können.
Um dieser Entwicklung zu begegnen, werden derzeit verschiedene Massnahmen detailliert geprüft. Dazu gehören eine Anpassung des Leistungskatalogs, die Prüfung der Margen und alternativer Vergütungsmodelle für Medikamente sowie die Überarbeitung der Bedarfsplanung. Die Landesgesundheitskommission wurde beauftragt, die Umsetzbarkeit neuer Ansätze zur Sicherstellung der qualitativ hochstehenden Versorgung für die Bevölkerung zu leistbaren Prämien zu untersuchen.
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T +423 236 74 76
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