Zürich - Dem Zürcher Immobiliendienstleister Steiner wurde vom Bezirksgericht Zürich eine Verlängerung der Nachlassstundung gewährt. Damit erhält die Firma weitere vier Monate Zeit. Die Verlängerung dauert bis zum 7. Februar 2025, wie aus einer Meldung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom Donnerstag hervorgeht. Steiner hatte im Juni die Nachlassstundung beantragt und dies mit einem «Liquiditätsengpass, der die Geschäftstätigkeit gefährde» begründet. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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