EQS-News: Raiffeisen Bank International AG
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RBI: Ergebnisse der Einladung zum Rückkauf von Wertpapieren durch die Raiffeisen Bank International AG Wien, 3. Oktober 2024. Die Raiffeisen Bank International AG (die "Bank") hat am 25. September 2024 die berechtigten Inhaber (die "Schuldverschreibungsinhaber") ihrer ausstehenden "EUR 500.000.000 Nachrangige kündbare Fest-zu-Fest verzinsliche Reset Schuldverschreibungen fällig im März 2030" (ISIN: XS2049823763) (die "Schuldverschreibungen") eingeladen, der Bank sämtliche von ihnen gehaltene Schuldverschreibungen zum Kauf gegen Barzahlung anzudienen (das "Rückkaufangebot"). Das Rückkaufangebot endete am 2. Oktober 2024 um 17:00 Uhr (MESZ). Die Bank hat Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von insgesamt EUR 309.100.000 zum Kauf akzeptiert. Die Abwicklung des Rückkaufangebotes ist für den 4. Oktober 2024 vorgesehen. Die Bank wird auf jede Schuldverschreibung, die von einem Schuldverschreibungsinhaber zum Kauf angeboten und von der Bank angenommen wird, ab dem unmittelbar vor dem Abwicklungstag liegenden Zinszahlungstag (einschließlich) bis zum Abwicklungstag (ausschließlich) aufgelaufene und nicht gezahlte Zinsen zahlen, die gemäß den Bedingungen der Schuldverschreibungen festgelegt werden. Die von der Bank im Rahmen des Rückkaufangebots erworbenen Schuldverschreibungen werden entwertet. Nach der Entwertung wird der verbleibende aggregierte Nennbetrag der ausstehenden Schuldverschreibungen EUR 190.900.000 betragen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: John P. Carlson, CFA Head of Group Investor Relations Raiffeisen Bank International AG Am Stadtpark 9 1030 Vienna, Austria ir@rbinternational.com phone +43 1 71 707 2089 www.rbinternational.com Haftungsauschluss: Diese Mitteilung und das Tender Offer Memorandum vom 25. September 2024 (das "Tender Offer Memorandum") stellen keine Einladung zur Teilnahme an dem Rückkaufangebot in einem Land dar, in dem die Abgabe eines solchen Angebots oder eine solche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots verboten ist oder in dem die Abgabe eines Angebots durch oder an bestimmte Personen verboten ist. Die Verbreitung dieser Mitteilung und des Tender Offer Memorandums kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, die in den Besitz dieser Mitteilung und des Tender Offer Memorandums gelangen, werden von der Bank, den Dealer Managern und dem Tender Agent (wie im Tender Offer Memorandum definiert) aufgefordert, sich über solche Einschränkungen zu informieren und diese einzuhalten. Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch ein Angebot oder eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar, noch stellt sie eine Finanzanalyse oder -beratung oder eine Empfehlung in Bezug auf Finanzinstrumente dar. DIE IN DIESER MITTEILUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, IHREN TERRITORIEN UND BESITZUNGEN (EINSCHLIESSLICH PUERTO RICO, DEN US-AMERIKANISCHEN JUNGFERNINSELN, GUAM, AMERIKANISCH-SAMOA, WAKE ISLAND UND DEN NÖRDLICHEN MARIANEN-INSELN), EINEM BUNDESSTAAT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER DEM DISTRICT OF COLUMBIA ODER IN EINEM ANDEREN RECHTSGEBIET ODER AN EINE PERSON BESTIMMT, DIE IN EINEM ANDEREN RECHTSGEBIET ANSÄSSIG IST ODER SICH DORT BEFINDET, IN DEM DIE FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG DER IN DIESER MITTEILUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN RECHTSWIDRIG IST. 03.10.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS Group AG. www.eqs.com |
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