Auch wenn ein Täter in der irrigen Annahme, über Insiderinformationen zu verfügen, Wertpapiere erwirbt und anschließend weiterverkauft, kann der Erlös aus dem Verkauf eingefroren und schließlich entzogen werden. In einem kürzlichen Fall ging es um 1,3 Mio. Euro. Ein Mitarbeiter der Deutschen Börse AG tätigte in der irrigen Annahme, über Insiderinformationen zu verfügen, zahlreiche Aktien- und Derivatekäufe über ein Depot seiner Ehefrau und verkaufte sie dann wieder. Wie sich herausstellte, basierte ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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