Die BaFin rät Verbrauchern, ihre Prämiensparverträgen zügig auf mögliche Nachzahlungsansprüche hin zu überprüfen. Die Empfehlung steht im Zusammenhang mit zwei aktuellen BGH-Urteilen von Juli 2024. Auch bei bereits gekündigten Verträgen bestehe unter Umständen ein Anspruch auf Zinsnachzahlungen. Vor allem Inhaber älterer Prämiensparverträge könnten Anspruch auf Nachzahlungen haben, wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) schreibt. Viele dieser Verträge würden Klauseln enthalten, ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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