Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland
Thema heute:
22 Krankenkassen erhöhen mitten im Jahr den Beitrag
Seit Mai 2024 haben 22 Krankenkassen mitten im Jahr den Beitrag erhöht, 17 von ihnen hatten schon zum Jahreswechsel mehr Geld verlangt. Eigentlich sind mögliche Beitragsanpassungen zum jeweiligen Jahresbeginn vorgesehen.
7,6 Millionen Versicherte sind betroffen, das zeigen aktuelle Abfragen von Finanztip bei den gesetzlichen Krankenversicherungen. Nach Musterrechnungen des Geld-Ratgebers spart ein Durchschnittsverdiener durch einen Wechsel zu einer günstigen Krankenkasse oft mehr als 300 Euro im Jahr.
GKV-Wechsel spart mehrere Hundert Euro
"Weil viele Versicherungen dieses Jahr ihren Zusatzbeitrag angehoben haben, manche sogar zum zweiten Mal, können betroffene Versicherte aktuell besonders von einem Wechsel zu einer günstigen Krankenkasse profitieren", rät man. Wie sehr sich ein solcher Wechsel lohnt, hängt vom Einkommen ab und davon, wie viel günstiger die neue Kasse ist.
Nach Finanztip-Berechnungen kann ein Angestellter mit einem Bruttogehalt von 3.000 Euro im Monat und Steuerklasse I (keine Kinder, keine Kirchensteuer) mit einem Wechsel von der Krankenkasse KKH (3,28 % Zusatzbeitrag seit 01.08.2024) zu einer der günstigsten bundesweit geöffneten Krankenkassen (0,9 % Zusatzbeitrag) im Monat 25,70 Euro netto sparen. So viel bleiben von 35,70 Euro Beitragsersparnis nach Steuern übrig. Im Jahr macht das 308,40 Euro Ersparnis bei der Krankenversicherung. Bei einem Bruttogehalt von 4.000 Euro steigt die Netto-Ersparnis auf 32,68 Euro monatlich oder 392,16 Euro jährlich. Und ein Angestellter mit 5.000 Euro Bruttogehalt spart durch diesen Wechsel 38,75 Euro pro Monat oder 465 Euro auf ein Jahr gerechnet. Wie groß die individuelle Ersparnis beim Zusatzbeitrag ist, können Arbeitnehmer online mit einem Rechner von Finanztip prüfen. Der kostenfreie Verbraucherservice zeigt die Ersparnis bei einem Wechsel von der aktuellen Kasse zur günstigsten bundesweit tätigen Krankenkasse.
Wann ist ein Wechsel der GKV möglich
"Der Wechsel der Krankenkasse ist einfach", sagt man: "Versicherte melden sich einfach beim neuen Versicherer an, der erledigt dann den Rest." Normalerweise sind Verbraucher nach einem vorausgegangenen Wechsel zunächst zwölf Monate an ihren neuen Versicherer gebunden. Diese Bindungsfrist entfällt aber, sobald die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht. Betroffene haben in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht und können ihre Krankenkasse mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen. "Die Kündigung muss spätestens bis zum Ende des Monats beim Versicherer eingehen, in dem der erhöhte Beitrag erstmals fällig wird". Die Kündigung greift dann zum Ende des übernächsten Monats. Wenn Versicherte länger als zwölf Monate bei ihrer Kasse sind, können sie jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende ordentlich kündigen.
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