Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein wegweisendes Urteil gefällt, das das Geschäftsmodell von Meta erheblich beeinflussen könnte. Das Gericht stellte fest, dass die uneingeschränkte Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu Werbezwecken gegen den Grundsatz der Datenminimierung verstößt. Diese Entscheidung wird Meta wahrscheinlich dazu zwingen, die Verwendung umfangreicher Nutzerdaten für gezielte Werbung einzuschränken, was sich möglicherweise auf die Kerneinnahmequelle des Unternehmens auswirken könnte. Meta betonte sein Engagement für den Datenschutz und verwies auf Milliardeninvestitionen in Datenschutzmaßnahmen.
Sensible Daten und Werbebeschränkungen
Das EuGH-Urteil befasst sich auch mit dem Umgang mit sensiblen Informationen, wie z.B. der sexuellen Orientierung, zu Werbezwecken. Das Gericht stellte klar, dass solche Daten nur unter bestimmten Bedingungen verwendet werden dürfen, z. B. wenn sie zuvor veröffentlicht wurden. Dieser Aspekt der Entscheidung könnte die Fähigkeit von Meta, personalisierte Werbung zu liefern, weiter einschränken, was sich möglicherweise auf das Werbegeschäft des Unternehmens und damit auf seine Marktleistung auswirken könnte. Während Meta sich mit diesen neuen Beschränkungen auseinandersetzt, werden die Anleger die Anpassungsstrategien des Unternehmens und ihre Auswirkungen auf die zukünftigen Umsatzprognosen genau beobachten.
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