PALO ALTO, Kalifornien--(BUSINESS WIRE)--D-Wave Quantum Inc. (NYSE: QBTS) ("D-Wave" oder das "Unternehmen"), ein führender Anbieter von Quantencomputersystemen, -software und -dienstleistungen und der weltweit erste kommerzielle Anbieter von Quantencomputern, gab heute bekannt, dass das Unternehmen am 2. Oktober 2024 von der New Yorker Börse (die "NYSE") die Mitteilung erhalten hat, dass es nicht gegen Abschnitt 802.01C des NYSE Listed Company Manual verstößt, weil Zum 2. Oktober 2024 lag der durchschnittliche Schlusskurs der Stammaktien des Unternehmens über einen Zeitraum von 30 aufeinanderfolgenden Handelstagen bei weniger als 1,00 USD. Die Mitteilung führt nicht zum sofortigen Delisting der Stammaktien des Unternehmens von der NYSE.
Am 4. Oktober 2024 teilte das Unternehmen der NYSE mit, dass es beabsichtigt, den Aktienkursmangel zu beheben und zur Einhaltung des NYSE-Standards für die fortgesetzte Notierung zurückzukehren. Das Unternehmen kann die Einhaltung der Vorschriften jederzeit innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach Erhalt der NYSE-Mitteilung wiedererlangen, wenn das Unternehmen am letzten Handelstag eines Kalendermonats während des Heilungszeitraums einen Schlusskurs der Aktie von mindestens 1,00 $ und einen durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie von mindestens 1,00 $ über den Zeitraum von 30 Handelstagen, der am letzten Handelstag dieses Monats endet, aufweist.
Gemäß den Regeln der NYSE muss das Unternehmen, wenn es feststellt, dass es den Aktienkursmangel gegebenenfalls durch eine Maßnahme beheben wird, die die Zustimmung der Aktionäre erfordert, die NYSE in der oben genannten Mitteilung darüber informieren, und die Kursbedingung gilt als geheilt, wenn der Preis unverzüglich 1,00 USD pro Aktie übersteigt und der Kurs mindestens für die folgenden 30 Handelstage über diesem Niveau bleibt. Das Unternehmen beabsichtigt, verfügbare Alternativen in Betracht zu ziehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf einen umgekehrten Aktiensplit, der der Zustimmung der Aktionäre unterliegt.
Die Stammaktien des Unternehmens werden während dieses Zeitraums weiterhin an der NYSE notiert sein und gehandelt, vorbehaltlich der Einhaltung anderer Standards für die fortgesetzte Notierung an der NYSE.
Über D-Wave Quantum Inc.
D-Wave ist führend in der Entwicklung und Bereitstellung von Quantencomputersystemen, -software und -dienstleistungen und ist der weltweit erste kommerzielle Anbieter von Quantencomputern – und das einzige Unternehmen, das sowohl Annealing-Quantencomputer als auch Quantencomputer mit Gate-Modell herstellt. Unsere Mission ist es, die Leistungsfähigkeit des Quantencomputings heute zum Nutzen von Wirtschaft und Gesellschaft zu erschließen. Wir erreichen dies, indem wir unseren Kunden einen Mehrwert mit praktischen Quantenanwendungen für so unterschiedliche Probleme wie Logistik, künstliche Intelligenz, Materialwissenschaften, Arzneimittelforschung, Terminplanung, Cybersicherheit, Fehlererkennung und Finanzmodellierung bieten. Zu den Kunden von D-Wave gehören Volkswagen, Mastercard, Deloitte, Davidson Technologies, ArcelorMittal, Siemens Healthineers, Unisys, NEC Corporation, Pattison Food Group Ltd., DENSO, Lockheed Martin, das Forschungszentrum Jülich, die University of Southern California und das Los Alamos National Laboratory.
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Bestimmte Aussagen in dieser Pressemitteilung sind zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Diese Aussagen beinhalten Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in diesen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten Informationen abweichen und möglicherweise nicht auf zukünftige Ergebnisse hinweisen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen einer Reihe von Risiken und Unsicherheiten, darunter unter anderem verschiedene Faktoren, die außerhalb der Kontrolle des Managements liegen, einschließlich der Risiken, die unter der Überschrift "Risikofaktoren" dargelegt sind, die unter der Überschrift "Punkt 1A. Risikofaktoren" in Teil I unseres jüngsten Geschäftsberichts auf Formular 10-K erörtert werden, oder alle Aktualisierungen, die unter der Überschrift "Punkt 1A. Risikofaktoren" in Teil II unserer Quartalsberichte auf Formular 10-Q und in unsere anderen Einreichungen bei der SEC. Bei einer Anlageentscheidung, die auf Informationen basiert, die uns zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung zur Verfügung standen, sollte kein unangemessenes Vertrauen in die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung gesetzt werden. Wir übernehmen keine Verpflichtung, diese Informationen zu aktualisieren, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
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