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Apellis Pharmaceuticals, Inc.: Apellis Pharmaceuticals kündigt Anreizzuschüsse gemäß Nasdaq Listing Rule 5635(c)(4) an

WALTHAM, Massachusetts, Oct. 04, 2024 (GLOBE NEWSWIRE) -- Apellis Pharmaceuticals, Inc. (Nasdaq: APLS) gab heute bekannt, dass das Unternehmen die Gewährung von Aktienzuteilungen an einen neuen Mitarbeiter mit einem Zuteilungsdatum am 1. Oktober 2024 als Eigenkapitalzuschläge außerhalb des Aktienanreizplans 2017 des Unternehmens (aber unter den Bedingungen des Incentive Stock Incentive Plan 2020) und wesentlich für die Annahme einer Beschäftigung durch die Mitarbeiter im Unternehmen genehmigt hat. Die Aktienzuteilungen wurden in Übereinstimmung mit der Nasdaq Listing Rule 5635(c)(4) genehmigt.

Der Mitarbeiter erhielt 4.240 Restricted Stock Units (RSUs). Jede RSU wird am ersten Jahrestag des Zuteilungsdatums in Höhe von 25 % der Aktien, die der RSU-Zuteilung zugrunde liegen, und in Höhe von weiteren 25 % der Aktien, die der RSU-Zuteilung zugrunde liegen, jährlich danach unverfallbar, vorbehaltlich der Weiterbeschäftigung jedes dieser Mitarbeiter an jedem Ausübungsdatum.

Über Apellis
Apellis Pharmaceuticals, Inc. ist ein globales biopharmazeutisches Unternehmen, das mutige Wissenschaft und Mitgefühl vereint, um lebensverändernde Therapien für einige der schwierigsten Krankheiten zu entwickeln, mit denen Patienten konfrontiert sind. Wir haben die erste neue Klasse von Komplementmedikamenten seit 15 Jahren eingeführt und verfügen nun über zwei zugelassene Medikamente, die auf C3 abzielen. Dazu gehört die allererste Therapie für geografische Atrophie, eine der Hauptursachen für Erblindung auf der ganzen Welt. Wir glauben, dass wir gerade erst begonnen haben, das Potenzial des Targetings von C3 bei schweren Netzhauterkrankungen, seltenen und neurologischen Erkrankungen zu erschließen. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte http://apellis.com oder folgen Sie uns auf Twitter und LinkedIn.

Zukunftsgerichtete Aussagen von Apellis
Aussagen in dieser Pressemitteilung über zukünftige Erwartungen, Pläne und Aussichten sowie alle anderen Aussagen zu Angelegenheiten, die keine historischen Fakten sind, können "zukunftsgerichtete Aussagen" im Sinne des Private Securities Litigation Reform Act von 1995 darstellen. Zu diesen Aussagen gehören unter anderem Aussagen über den Zeitplan der erwarteten behördlichen Einreichungen. Die Wörter "antizipieren", "glauben", "fortsetzen", "könnten", "schätzen", "erwarten", "beabsichtigen", "können", "planen", "potenziell", "vorhersagen", "projizieren", "sollten", "anstreben", "werden", "würden" und ähnliche Ausdrücke sollen zukunftsgerichtete Aussagen kennzeichnen, obwohl nicht alle zukunftsgerichteten Aussagen diese identifizierenden Wörter enthalten. Die tatsächlichen Ergebnisse können aufgrund verschiedener wichtiger Faktoren erheblich von denen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen angegeben sind, wie im Abschnitt "Risikofaktoren" des Jahresberichts von Apellis auf Formular 10-K erläutert, der am 21. Februar 2023 bei der Securities and Exchange Commission eingereicht wurde, und aufgrund der Risiken, die in anderen Einreichungen beschrieben sind, die Apellis möglicherweise bei der Securities and Exchange Commission einreichen kann. Alle zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung gelten nur zum Zeitpunkt dieser Pressemitteilung, und Apellis lehnt ausdrücklich jede Verpflichtung ab, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen.

Medienkontakt:
Tracy Vineis
media@apellis.com
617.420.4839

Kontakt für Investoren:
Meredith Kaya
meredith.kaya@apellis.com
617.599.8178


© 2024 GlobeNewswire (Europe)
Dieser Artikel wurde möglicherweise maschinell übersetzt. Zur Originalversion.
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