Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein wegweisendes Urteil gefällt, das das Geschäftsmodell von Meta erheblich beeinflussen könnte. Das Gericht stellte fest, dass die uneingeschränkte Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu Werbezwecken gegen den Grundsatz der Datenminimierung verstößt. Diese Entscheidung wird Meta wahrscheinlich dazu zwingen, die Verwendung umfangreicher Nutzerdaten für gezielte Werbung einzuschränken, was sich möglicherweise auf die Haupteinnahmequelle des Unternehmens auswirken könnte. Meta betonte sein Engagement für den Datenschutz und verwies auf Milliardeninvestitionen in Datenschutzmaßnahmen.
Auswirkungen auf Werbung und Aktienperformance
Das EuGH-Urteil befasst sich auch mit der Verarbeitung sensibler Informationen, wie z.B. der sexuellen Orientierung, zu Werbezwecken. Das Gericht stellte klar, dass solche Daten nur unter bestimmten Bedingungen verwendet werden dürfen, etwa wenn sie zuvor öffentlich gemacht wurden. Dieser Aspekt der Entscheidung könnte die Fähigkeit von Meta, personalisierte Werbung anzubieten, weiter einschränken, was sich auf das Werbegeschäft und damit auf die Marktleistung auswirken würde. Trotz dieser Herausforderungen zeigte sich die Meta-Aktie widerstandsfähig und stieg an der NASDAQ um 0,7 Prozent auf 586,70 US-Dollar. Die Analysten halten an einem durchschnittlichen Kursziel von 574,29 $ für die Meta-Aktie fest, was das anhaltende Vertrauen in die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens widerspiegelt.
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