Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute die Klagen gegen das EU-Mobilitätspaket abgewiesen, soweit sie sich nicht gegen die Verpflichtung betreffend der Rückkehr der Fahrzeuge (alle 8 Wochen) richten. "Damit bestätigt das EuGH-Urteil im Grundsatz die langjährige Arbeit im Kampf gegen Sozialdumping und für faire Wettbewerbsbedingungen im europäischen...Den vollständigen Artikel lesen ...
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