Seit mehr als zwei Jahrzehnten schon sammelt Meta mit Facebook fleißig Daten über seine Nutzerinnen und Nutzer. Dafür holt der Konzern sich mittlerweile sogar die explizite Zustimmung ein. Dennoch dürfen die gesammelten Daten nicht zeitlich unbegrenzt und beliebig zu Werbezwecken verwendet werden. Dies legte der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun in einem Urteil fest.
Geklagt hatte der bekannte Datenschutzaktivist Max Schrems, dessen Anwälte sich über das Urteil gegenüber Meta (US30303M1027) erfreut zeigten. Der Konzern dürfe nun nur noch ...Den vollständigen Artikel lesen ...
Geklagt hatte der bekannte Datenschutzaktivist Max Schrems, dessen Anwälte sich über das Urteil gegenüber Meta (US30303M1027) erfreut zeigten. Der Konzern dürfe nun nur noch ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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