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PTA-Adhoc: PORR AG: PORR AG beschließt Rückkaufprogramm zum Erwerb eigener Aktien - Maximales Volumen: 2 % des Grundkapitals; Maximale Aktienanzahl: 785.565 Stückaktien

Finanznachrichten News

DJ PTA-Adhoc: PORR AG: PORR AG beschließt Rückkaufprogramm zum Erwerb eigener Aktien - Maximales Volumen: 2 % des Grundkapitals; Maximale Aktienanzahl: 785.565 Stückaktien

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Wien (pta/07.10.2024/11:30) - Der Vorstand der PORR AG ( "PORR" oder "Gesellschaft") hat heute beschlossen, auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der 144. ordentlichen Hauptversammlung vom 30. April 2024 voraussichtlich im Zeitraum vom 11. Oktober 2024 (einschließlich) bis voraussichtlich 30. Juni 2025 ein Aktienrückkaufprogramm zum zweckfreien Erwerb gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG durchzuführen und dabei eigene Aktien der PORR AG im Ausmaß von maximal 785.565 Stück bzw bis zu 2 % des Grundkapitals der Gesellschaft zu einem Kurs zwischen EUR 1,00 und maximal 10 % über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage zu erwerben. Der dafür vorgesehene maximale Kapitalbedarf beträgt EUR 15 Mio.

Der Rückkauf soll ausschließlich über die Wiener Börse sowie über multilaterale Handelssysteme erfolgen und jedem gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG zulässigen Zweck dienen. Der Rückkauf wird keine Auswirkungen auf die Börsezulassung der Aktien der PORR AG haben.

Die Einzelheiten zum Aktienrückkaufprogramm werden unter https://porr-group.com/investor-relations/porr-aktie/ corporate-actions/ veröffentlicht.

Mit der Durchführung des Aktienrückkaufs wurde ein Kreditinstitut beauftragt. Das Kreditinstitut hat seine Entscheidung über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Gesellschaft unabhängig und unbeeinflusst von der PORR AG zu treffen und hat dabei die in Art 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 festgelegten Handelsbedingungen zu befolgen.

Details und Bedingungen des Aktienrückkaufprogramms:

1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses  Hauptversammlungsbeschluss nach § 65 Abs. 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs. 1a und Abs. 
der Hauptversammlung:         1b AktG der 144. ordentlichen Hauptversammlung vom 30. April 2024. 
2. Tag und Art der Veröffentlichung  Der Hauptversammlungsbeschluss wurde am 30. April 2024 gemäß § 119 Abs. 7 und 
des Hauptversammlungsbeschlusses:   Abs. 9 BörseG 2018 iVm § 2 Veröffentlichungsverordnung 2018 über ein 
                   elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem veröffentlicht. 
3. Beginn und voraussichtliche Dauer Das Rückkaufprogramm beginnt am 11. Oktober 2024 (einschließlich) und dauert bis 
des Rückkaufprogramms:        voraussichtlich 30. Juni 2025. 
4. Aktiengattung:           Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf die auf Inhaber lautenden Stückaktien der 
                   PORR AG (ISIN AT0000609607). 
5. Beabsichtigtes maximales Volumen  Rückkauf von bis zu 785.565 Stück Aktien (entspricht bis zu rund 2 % des 
des Rückkaufs:            Grundkapitals der Gesellschaft). 
                   Gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung sowie dem 
                   konkretisierenden Durchführungsbeschluss des Vorstands darf der beim Rückkauf zu 
6. Höchster und niedrigster zu    leistende Gegenwert je Aktie nicht niedriger als EUR 1,00 (Preisuntergrenze) 
leistender Gegenwert je Aktie:    sowie nicht höher als maximal 10 % über dem durchschnittlichen, ungewichteten 
                   Börseschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage sein. Der 
                   maximale Erwerbspreis für Aktien unter dem Aktienrückkaufprogramm beträgt 
                   insgesamt EUR 15 Mio. 
                   Der Rückkauf erfolgt ausschließlich über die Börse sowie über mulitlaterale 
7. Art und Zweck des Rückkaufs:    Handelssysteme (Multilateral Trading Facilities) und soll im Sinn des 
                   zweckfreien Erwerbs jedem gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG zulässigen Zweck dienen. 
8. Allfällige Auswirkungen des 
Rückkaufprogramms auf die       Keine. 
Börsezulassung der Aktien der 
Gesellschaft: 
                   Im Rahmen der 143. Hauptversammlung der Gesellschaft am 28. April 2023 wurde ein 
                   Long Term Incentive Program (LTIP) für Mitglieder des Vorstands und andere 
                   Führungskräfte der Gesellschaft und ihrer direkten und indirekten 
                   Tochterunternehmen beschlossen. Das LTIP ist ein performanceorientiertes 
                   Aktien-Entlohnungsmodell, welches sich über eine dreijährige Laufzeit 
                   (Performancezeitraum) erstreckt und ein Eigeninvestment der Teilnehmer basierend 
9. Anzahl und Aufteilung der     auf einem jährlichen Einbehalt in Prozent der Bonus- und 
einzuräumenden oder bereits      Prämienvereinbarungsauszahlungen in bar sowie für Vorstandsmitglieder mindestens 
eingeräumten Aktienoptionen auf    20.000 Stück Aktien bis Ende der Laufzeit erfordert. Die Vergütung erfolgt 
Arbeitnehmer, leitende Angestellte  mittels Stammaktien (ausgegeben werden max. 500.000 Stück) nach dreijähriger 
und auf die einzelnen Organmitglieder Erfüllung der durch den Aufsichtsrat beschlossenen EBT-Konzernjahresziele für 
der Gesellschaft oder eines mit ihr  2023 bis 2025. Die jährliche Aktienzuteilung bemisst sich jeweils in Höhe von 25 
verbundenen Unternehmens:       % des in der individuellen Zielvereinbarung festgelegten Bonus-Basiswertes zu 
                   einem Basiskurs von EUR 13,67. Der Wert der anteilsbasierten Vergütung zum 
                   Zusagezeitpunkt beträgt EUR 13,44 pro erwarteter Aktie, was zu einem maximalen 
                   Wert des LTIP mit dreijähriger Laufzeit von TEUR 3.833 führt. Zum Stichtag 31. 
                   Dezember 2023 haben Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft Zuteilungsbeträge 
                   erworben, die insgesamt einer Aktienzuteilung von 18.288 Aktien der Gesellschaft 
                   entsprechen. 

Die PORR AG weist gemäß § 5 Abs. 4 Veröffentlichungsverordnung 2018 ( "VVO") darauf hin, dass die gemäß § 7 VVO zu veröffentlichenden Details zu den durchgeführten Transaktionen im Rahmen dieses Rückkaufprogramms sowie die gemäß § 6 VVO zu veröffentlichenden allfälligen Änderungen des Rückkaufprogramms auf der Internetseite der PORR AG ( http:// www.porr-group.com ) unter der Rubrik "Investor Relations" ( https://porr-group.com/investor-relations/porr-aktie/ corporate-actions/ ) veröffentlicht werden.

Für Rückfragen kontaktieren Sie bitte:

Karl-Heinz Strauss, CEO

PORR AG

T. +43 (0)50 626 - 1000

comms@porr-group.com

Lisa Galuska,

Head of Investor Relations

PORR AG

T: +43 (0)50 626 - 1765

ir@porr-group.com

(Ende)

Aussender: PORR AG Adresse: Absberggasse 47, 1100 Wien Land: Österreich Ansprechpartner: Dir. Prok. Rolf Petersen Tel.: 050626-1199 E-Mail: investor.relations@porr.at Website: www.porr-group.com

ISIN(s): AT0000609607 (Aktie), AT0000A39724 (Anleihe), XS2113662063 (Anleihe), XS2408013709 (Anleihe) Börsen: Amtlicher Handel in Wien; Basic Board in Frankfurt

© pressetext Nachrichtenagentur GmbH Pflichtmitteilungen und Finanznachrichten übermittelt durch pressetext. Archiv: https://www.pressetext.com/channel/Adhoc . Für den Inhalt der Mitteilung ist der Aussender verantwortlich. Kontakt für Anfragen: adhoc@pressetext.com oder +43-1-81140-300.

(END) Dow Jones Newswires

October 07, 2024 05:30 ET (09:30 GMT)

© 2024 Dow Jones News
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