Betroffen sind dabei vor allem ältere Sparverträge von Sparkassen und Volksbanken, die unter den Stichworten Prämiensparen, Bonussparen, Bonusplan, Vorsorgeplan, Vermögensplan oder Scala verkauft worden. Über lange Zeit wurde darüber gestritten, wie die an den Kunden zu zahlenden Zinsen berechnet werden. Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen XI ZR 234/20) hat im Sommer entschieden, dass bestimmte Klauseln in einem Prämien- oder Bonus-Sparvertrag unzulässig sind. Das bedeutet, dass die Bank nicht nach ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2024 Roland Klaus