Der Beschäftigtenschutz wird in Deutschland hochgehalten - das gilt auch bei Arbeitsunfähigkeiten. Doch nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Arbeitgeber haben Rechte im Krankheitsfall. Insbesondere bei Täuschungen. Die publik gewordenen Hausbesuche bei erkrankten Tesla-Mitarbeitern hat die Öffentlichkeit in den vergangenen Tagen stark bewegt. Die einen sind empört über das Verhalten des Managements, das den Team-Mitgliedern hinterherspioniert. Andere ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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