Berlin (ots) -
Der Referentenentwurf zur Umsetzung der inklusiven Jugendhilfe zeigt fachliche Mutlosigkeit und ein Festklammern an exkludierenden Strukturen. Das stellt der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) anlässlich der heutigen Verbändeanhörung fest.
"Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat es verpasst, einen Entwurf vorzulegen, der die bestehende Ungleichbehandlung privater Leistungserbringer abbaut. Vielmehr droht diese durch Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe noch weiter verschärft zu werden", sagt Christof Schaefers, bpa Präsidiumsmitglied für die Kinder- und Jugendhilfe.
"Der bpa steht hinter dem Ziel der inklusiven Jugendhilfe und wir haben uns schon seit vielen Jahren für dessen Umsetzung eingesetzt. Das aber weiterhin diskriminierende Strukturen im SGB VIII beibehalten werden und für die Leistungserbringer, die aus dem SGB IX kommen, neu geschaffen werden, widerspricht dem inklusiven Selbstverständnis des Gesetzes. Eine inklusive Jugendhilfe mit exklusiven Strukturen erfüllt nicht, was von einem modernen Leistungsrecht erwartet wird. Die Bundesregierung muss hier dringend nachbessern. Der Erfolg der inklusiven Jugendhilfe hängt maßgeblich davon ab, dass niemand schlechter gestellt wird als vorher. Für eine innovative Weiterentwicklung der Angebote ist es essenziell, dass die privaten Leistungserbringer endlich gleichberechtigt sind." Der bpa fordert daher, dass sämtliche Benachteiligungen privater Leistungserbringer uneingeschränkt aufgehoben werden.
Außerdem soll durch den vorliegenden Entwurf der Rechtsschutz für Leistungserbringer der ambulanten Eingliederungshilfe ohne sachlichen Grund massiv eingeschränkt werden. "Das überholte zweigeteilte Vertragsrecht, das ambulanten Leistungserbringern den Weg zur Schiedsstelle verbaut, muss endlich weg", so Schaefers. "Die Bundesregierung muss den im November folgenden Gesetzentwurf diskriminierungs- und benachteiligungsfrei ausgestalten, um die inklusive Jugendhilfe auch in ihrer inneren Struktur inklusiv zu gestalten."
Pressekontakt:
Für Rückfragen: Norbert Grote, bpa-Hauptgeschäftsführer, Tel.: 030/30 87 88 60
Original-Content von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/17920/5881985
Der Referentenentwurf zur Umsetzung der inklusiven Jugendhilfe zeigt fachliche Mutlosigkeit und ein Festklammern an exkludierenden Strukturen. Das stellt der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) anlässlich der heutigen Verbändeanhörung fest.
"Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat es verpasst, einen Entwurf vorzulegen, der die bestehende Ungleichbehandlung privater Leistungserbringer abbaut. Vielmehr droht diese durch Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe noch weiter verschärft zu werden", sagt Christof Schaefers, bpa Präsidiumsmitglied für die Kinder- und Jugendhilfe.
"Der bpa steht hinter dem Ziel der inklusiven Jugendhilfe und wir haben uns schon seit vielen Jahren für dessen Umsetzung eingesetzt. Das aber weiterhin diskriminierende Strukturen im SGB VIII beibehalten werden und für die Leistungserbringer, die aus dem SGB IX kommen, neu geschaffen werden, widerspricht dem inklusiven Selbstverständnis des Gesetzes. Eine inklusive Jugendhilfe mit exklusiven Strukturen erfüllt nicht, was von einem modernen Leistungsrecht erwartet wird. Die Bundesregierung muss hier dringend nachbessern. Der Erfolg der inklusiven Jugendhilfe hängt maßgeblich davon ab, dass niemand schlechter gestellt wird als vorher. Für eine innovative Weiterentwicklung der Angebote ist es essenziell, dass die privaten Leistungserbringer endlich gleichberechtigt sind." Der bpa fordert daher, dass sämtliche Benachteiligungen privater Leistungserbringer uneingeschränkt aufgehoben werden.
Außerdem soll durch den vorliegenden Entwurf der Rechtsschutz für Leistungserbringer der ambulanten Eingliederungshilfe ohne sachlichen Grund massiv eingeschränkt werden. "Das überholte zweigeteilte Vertragsrecht, das ambulanten Leistungserbringern den Weg zur Schiedsstelle verbaut, muss endlich weg", so Schaefers. "Die Bundesregierung muss den im November folgenden Gesetzentwurf diskriminierungs- und benachteiligungsfrei ausgestalten, um die inklusive Jugendhilfe auch in ihrer inneren Struktur inklusiv zu gestalten."
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