Der spanische Oberste Gerichtshof hat die von der Nationalen Kommission für Märkte und Wettbewerb (CNMC) verhängte Strafe nach der Beschwerde der Valencianischen Bauernvereinigung (AVA) aus dem Jahr 2011 wegen angeblich wettbewerbswidrigen Verhaltens bei der Vermarktung von Mandarinen für null und nichtig erklärt, berichtet FyH.es. Die Nationale Kommission für...Den vollständigen Artikel lesen ...
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