In einem Beschluss vom 25.07.2024 hat der BGH konkretisiert, dass der Anspruch eines Versicherungsvertreters auf Erteilung eines Buchauszugs auch Informationen über prämien- oder provisionsrelevante Sondervereinbarungen umfassen muss. Beim Weggang eines Versicherungsvertreters von einem Versicherer, besteht ein Anspruch auf Erteilung eines Buchauszugs, der alle relevanten Informationen zu den vermittelten Geschäften enthält. Dieser Auszug ist entscheidend, um offene Provisionsansprüche prüfen und ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2024 AssCompact