Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 8. Oktober 2024, die Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1158 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige (Elternzeit-Richtlinie) aufgeworfenen Fragen verabschiedet.
Der Landtag hat die Gesetzesvorlage im März 2024 in erster Lesung beraten.
Regierung schlägt Überführung in die Familienausgleichskasse vor
Auf Grundlage der Diskussion im Landtag werden in der Stellungnahme verschiedene Anpassungen vorgeschlagen. Diese betreffen insbesondere die Überführung des Mutterschafts- und Vaterschaftsgeldes von der Krankenversicherung in die Familienausgleichskasse (FAK). Damit kann die Motion der Demokraten Pro Liechtenstein (DpL) vom 8. April 2019 zur "Neuregelung der Taggeldversicherung bei Mutterschaft" abgeschrieben und eine langjährige Forderung der Wirtschaftskammer und des Liechtensteiner Krankenkassenverbands erfüllt werden.
Arbeitnehmerbeitrag vorgesehen
Zur Mitfinanzierung der Leistungen, die neu von der FAK-Anstalt ausgerichtet werden sollen (Mutterschafts-, Vaterschafts- und Elterngeld), schlägt die Regierung einen Arbeitnehmerbeitrag in Höhe von 0.2% des Lohns vor. Dieser Beitrag berücksichtigt den bereits im Bericht und Antrag Nr. 13/2024 vorgesehenen Beitragssatz für das Elterngeld in Höhe von 0.1% sowie den bestehenden Arbeitnehmerbeitrag für das Mutterschaftsgeld im Rahmen der Krankenversicherung (0.1%). Durch die Überführung des Mutterschaftsgeldes in die FAK-Anstalt wird es umgekehrt zu einer Entlastung bei den Prämien für die Krankenversicherung kommen. Konkret heisst das, dass sich der Arbeitnehmerbeitrag infolge der zusätzlichen Leistungen um insgesamt rund 0.1% erhöhen wird. Die Arbeitgeber finanzieren mit einem FAK-Beitrag von 1.9% nach wie vor den Hauptanteil der Leistungen aus der FAK-Anstalt.
Zudem werden die Übergangsbestimmungen für den Bezug der Elternzeit, der Mutterschaftszeit im Falle des Todes des anderen Elternteils, der ordentlichen Vaterschaftszeit und der Vaterschaftszeit im Falle des Todes der Mutter im Sinne des EWR-Rechts konkretisiert.
Auch wird klargestellt, dass Unfälle während der Elternzeit als Nichtbetriebsunfälle gelten mit der Folge, dass es keine Abgrenzungsfragen zwischen Betriebsunfällen und Nichtbetriebsunfällen gibt.
Inkrafttreten am 1. Januar 2026
Schliesslich schlägt die Regierung vor, das Inkrafttreten der Vorlage auf den 1. Januar 2026 zu verschieben. Die Überführung des Mutterschafts- und Vaterschaftsgeldes in die Familienausgleichskasse bedingt umfangreiche Systemanpassungen bei den AHV-IV-FAK-Anstalten, unter anderem die Einführung eines Taggeldsystems sowie Anpassungen im Zuge der ohnehin anstehenden Erneuerung des IT-Systems. Ebenso soll den Unternehmen ausreichend Vorbereitungszeit gegeben werden, um organisatorische Vorkehrungen für bevorstehende Abwesenheiten aufgrund von Eltern- und Vaterschaftszeit zu treffen und versicherungsrechtliche Fragen zu klären.
Der Landtag wird die Stellungnahme voraussichtlich im November 2024 in zweiter und damit abschliessender Lesung behandeln.
Pressekontakt:
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09
markus.biedermann@regierung.li
Ministerium für Gesellschaft und Kultur
Martin Hasler, Generalsekretär
T +423 236 74 76
martin.hasler@regierung.li
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Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100924203
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 8. Oktober 2024, die Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1158 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige (Elternzeit-Richtlinie) aufgeworfenen Fragen verabschiedet.
Der Landtag hat die Gesetzesvorlage im März 2024 in erster Lesung beraten.
Regierung schlägt Überführung in die Familienausgleichskasse vor
Auf Grundlage der Diskussion im Landtag werden in der Stellungnahme verschiedene Anpassungen vorgeschlagen. Diese betreffen insbesondere die Überführung des Mutterschafts- und Vaterschaftsgeldes von der Krankenversicherung in die Familienausgleichskasse (FAK). Damit kann die Motion der Demokraten Pro Liechtenstein (DpL) vom 8. April 2019 zur "Neuregelung der Taggeldversicherung bei Mutterschaft" abgeschrieben und eine langjährige Forderung der Wirtschaftskammer und des Liechtensteiner Krankenkassenverbands erfüllt werden.
Arbeitnehmerbeitrag vorgesehen
Zur Mitfinanzierung der Leistungen, die neu von der FAK-Anstalt ausgerichtet werden sollen (Mutterschafts-, Vaterschafts- und Elterngeld), schlägt die Regierung einen Arbeitnehmerbeitrag in Höhe von 0.2% des Lohns vor. Dieser Beitrag berücksichtigt den bereits im Bericht und Antrag Nr. 13/2024 vorgesehenen Beitragssatz für das Elterngeld in Höhe von 0.1% sowie den bestehenden Arbeitnehmerbeitrag für das Mutterschaftsgeld im Rahmen der Krankenversicherung (0.1%). Durch die Überführung des Mutterschaftsgeldes in die FAK-Anstalt wird es umgekehrt zu einer Entlastung bei den Prämien für die Krankenversicherung kommen. Konkret heisst das, dass sich der Arbeitnehmerbeitrag infolge der zusätzlichen Leistungen um insgesamt rund 0.1% erhöhen wird. Die Arbeitgeber finanzieren mit einem FAK-Beitrag von 1.9% nach wie vor den Hauptanteil der Leistungen aus der FAK-Anstalt.
Zudem werden die Übergangsbestimmungen für den Bezug der Elternzeit, der Mutterschaftszeit im Falle des Todes des anderen Elternteils, der ordentlichen Vaterschaftszeit und der Vaterschaftszeit im Falle des Todes der Mutter im Sinne des EWR-Rechts konkretisiert.
Auch wird klargestellt, dass Unfälle während der Elternzeit als Nichtbetriebsunfälle gelten mit der Folge, dass es keine Abgrenzungsfragen zwischen Betriebsunfällen und Nichtbetriebsunfällen gibt.
Inkrafttreten am 1. Januar 2026
Schliesslich schlägt die Regierung vor, das Inkrafttreten der Vorlage auf den 1. Januar 2026 zu verschieben. Die Überführung des Mutterschafts- und Vaterschaftsgeldes in die Familienausgleichskasse bedingt umfangreiche Systemanpassungen bei den AHV-IV-FAK-Anstalten, unter anderem die Einführung eines Taggeldsystems sowie Anpassungen im Zuge der ohnehin anstehenden Erneuerung des IT-Systems. Ebenso soll den Unternehmen ausreichend Vorbereitungszeit gegeben werden, um organisatorische Vorkehrungen für bevorstehende Abwesenheiten aufgrund von Eltern- und Vaterschaftszeit zu treffen und versicherungsrechtliche Fragen zu klären.
Der Landtag wird die Stellungnahme voraussichtlich im November 2024 in zweiter und damit abschliessender Lesung behandeln.
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