Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 8. Oktober 2024 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Ausübung der politischen Volksrechte in Landesangelegenheiten (Volksrechtegesetz, VRG) (Einführung von fixen Abstimmungssonntagen) verabschiedet.
Eine entsprechende Motion wurde im März 2023 an die Regierung überwiesen. Im Vernehmlassungsbericht vertrat die Regierung noch die Auffassung, dass die Vorteile von fixen Abstimmungssonntagen die damit verbundenen Nachteile - insbesondere die mitunter längeren Wartefristen - nicht überwiegen können. Die jüngsten Entwicklungen haben jedoch zu einer Neubeurteilung der Situation geführt. Unter der Annahme einer steigenden Häufigkeit von Volksabstimmungen erscheint ein System mit fixen Abstimmungstagen nun sinnvoll. Dieses System ermöglicht es den Gemeinden, die Abstimmungen besser zu planen und bietet den Mitgliedern der Abstimmungskommissionen mehr Planungssicherheit.
Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Berichte und Anträge) bezogen werden.
Pressekontakt:
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09
markus.biedermann@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100924205
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 8. Oktober 2024 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Ausübung der politischen Volksrechte in Landesangelegenheiten (Volksrechtegesetz, VRG) (Einführung von fixen Abstimmungssonntagen) verabschiedet.
Eine entsprechende Motion wurde im März 2023 an die Regierung überwiesen. Im Vernehmlassungsbericht vertrat die Regierung noch die Auffassung, dass die Vorteile von fixen Abstimmungssonntagen die damit verbundenen Nachteile - insbesondere die mitunter längeren Wartefristen - nicht überwiegen können. Die jüngsten Entwicklungen haben jedoch zu einer Neubeurteilung der Situation geführt. Unter der Annahme einer steigenden Häufigkeit von Volksabstimmungen erscheint ein System mit fixen Abstimmungstagen nun sinnvoll. Dieses System ermöglicht es den Gemeinden, die Abstimmungen besser zu planen und bietet den Mitgliedern der Abstimmungskommissionen mehr Planungssicherheit.
Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Berichte und Anträge) bezogen werden.
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