Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bayern Süd hat zwei Versicherungsmakler, die hauptsächlich mit einem Maklerpool zusammenarbeiten, als nicht rentenversicherungspflichtig eingestuft. Klingt logisch, hat aber trotzdem eine Vorgeschichte. Die Kanzlei Wirth Rechtsanwälte hat in zwei Fällen erreicht, dass Versicherungsmakler, die überwiegend mit einem Maklerpool zusammenarbeiten, von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bayern Süd als "nicht rentenversicherungspflichtig" eingestuft wurden. Besonders ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2024 AssCompact