Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, wonach für Photovoltaik-Freiflächenanlagen künftig 0,2 Cent pro Kilowattstunde an die Kommunen und weitere 0,1 Cent pro Kilowattstunde an die Anwohner gezahlt werden sollen. Er geht nun in die Verbändeanhörung. Im Paragraf 6 EEG ist festgeschrieben, dass Betreiber von Photovoltaik- und Windkraftanlagen die Standortkommunen mit bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde an ihren Erträgen beteiligen sollen. Es ist allerdings nicht verbindlich vorgeschrieben und auch den Ländern wird die Option gelassen, eigene Beteiligungsgesetze zu erlassen. Immer mehr ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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