Das Landgericht Frankenthal hat entschieden, dass eine fristgerechte Wohnungskündigung wegen Mietrückständen nicht durch nachträgliche Zahlung aufgehoben werden kann. Die Mieterin muss trotz Begleichung der offenen Mieten aus der Wohnung ausziehen. Wenn einem Mieter wegen Mietrückständen fristgerecht gekündigt wird, kann diese Kündigung nicht einfach dadurch aufgehoben werden, dass der Mieter die ausstehenden Beträge nachträglich bezahlt. Das hat das Landgericht Frankenthal (LG) in einem Urteil ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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