Fehlerhafte Belehrungen bei fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen aus Liechtenstein könnten für Versicherte ein Rücktrittsrecht bedeuten. Darüber haben kürzlich Verbraucherschützer informiert. Einige Versicherer sehen sich davon aber gar nicht betroffen. Kürzlich informierte der Bund der Versicherten (BdV) über ein Rücktrittsrecht bei fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen Liechtensteiner Lebensversicherer im Falle einer fehlerhaften Belehrung und bot sich als Sparringspartner ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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